2015 ist die Zahl der Hamburger, die Wohngeld bezogen haben, erneut gesunken. In diesem Jahr wird jedoch ein Ende dieser Entwicklung erwartet, denn seit dem 1. Januar haben viel mehr Hamburger Anspruch auf den monatlichen Zuschuss zur Miete.
9351 Hamburger Haushalte haben im vergangenen Jahr Wohngeld erhalten. Das sind 17 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Wie das Statistikamt Nord mitteilt, lag der Zuschuss zur Miete bei durchschnittlich 132 Euro monatlich.
Die größte Gruppe der Empfänger (45 Prozent) lebt allein. Der Zuschuss für diese Gruppe betrug im Schnitt 89 Euro. An zweiter Stelle liegen mit 17 Prozent Haushalte mit fünf Personen oder mehr. Sie erhielten durchschnittlich einen Zuschuss von 221 Euro. Dreipersonenhaushalte befinden sich am Ende der Skala (10 Prozent). Zudem gibt es 524 Haushalte, bei denen nur einzelne Bewohner Anspruch auf Wohngeld haben, so genannte „Mischhaushalte“. Auch ihre Zahl sank 2015 um rund 16 Prozent.
Mehr Hamburger haben Anspruch auf Wohngeld
Nachdem die Zahl der Wohngeldempfänger in den vergangenen Jahren immer weiter gesunken war, wird für dieses Jahr mit einer Trendwende gerechnet. Grund ist das seit dem 1. Januar geltende neue Wohngeldgesetz. Erstmalig seit 2009 wurden die Zuschüsse an die Entwicklung der Einkommen, Warmmieten und Nebenkosten angepasst. Auch die Höchstgrenzen für Miet- und Nebenkosten wurden erhöht.
Nun haben weitaus mehr Hamburger Anspruch auf Wohngeld. Wegen der hohen Mieten in der Stadt sind längst nicht mehr nur Rentner, Alleinerziehende oder Familien mit Kindern auf den Zuschuss angewiesen. „Nicht nur Haushalte mit niedrigeren Einkommen, sondern auch Normalhaushalte in Hamburg haben immer größere Schwierigkeiten, ihre Mieten zu zahlen“, so der Vorsitzende des Mietervereins, Siegmund Chychla.
Seit Januar wurden die förderungsfähigen Miethöhen nach oben hin angepasst. Beispiel: Wer allein lebt, konnte bislang nur auf Wohngeldzuschuss hoffen, wenn seine Miete 407 Euro nicht überstieg. Jetzt liegt die förderungsfähige Miete bei deutlich erhöhten 522 Euro. Alle neuen Werte sind auf der Homepage des Bundesbauministeriums nachzulesen.
Ob man selbst dazu gehört, lässt sich mit dem Wohngeldrechner der Stadt prüfen. Der Deutsche Mieterbund hat eine Infoblatt (hier downloaden) aufgelegt, der die Neuerungen zusammenfasst. Den Antrag auf Wohngeld muss man in den Wohngeldstellen der Bezirksämter einreichen. Die dafür notwendigen Formulare können ebenfalls auf hamburg.de heruntergeladen werden.
Text: SIM/BELA
Foto: Thorben Wengert /pixelio.de