Stadt und Abzock-Vermieter Thorsten Kuhlmann haben sich bei den letzten noch offenen Verfahren auf einen Vergleich geeinigt. Demnach wird Kuhlmann abschließend nochmals 110.000 Euro an das Hamburger Jobcenter zurückzahlen. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit.
Der Rechtsstreit zwischen der Stadt Hamburg und dem Abzock-Vermieter Thorsten Kuhlmann ist beendet. Das teilte Tobias Beckmann, Anwalt des Hamburger Jobcenters, auf Nachfrage von Hinz&Kunzt mit. Man habe sich auf einen Vergleich verständigt. Demnach wird Kuhlmann abschließend nochmals 110.000 Euro zurückzahlen. Insgesamt hat die Stadt somit rund 450.000 Euro zuviel gezahlte Mieten vor Gericht erstritten. Im Ergebnis habe sich die Auseinandersetzung nicht nur wegen des Geldes gelohnt, so Beckmann, sondern auch wegen des „ganz erheblichen Präventionseffekts“.
Thorsten Kuhlmann und seine Grundstücks GmbH hatten jahrelang Quadratmeter an Hilfeempfänger vermietet, die es nicht gab – auf Kosten des Steuerzahlers. So waren manche der Wohnungen in den Mietverträgen fast doppelt so groß wie in Wirklichkeit. Als Hinz&Kunzt das System Kuhlmann erstmals aufdeckte, entschloss sich die Stadt erst nach einigem Zögern, gerichtlich gegen den Abzock-Vermieter vorzugehen. Insgesamt hatte die Stadt fast 700.000 Euro zuviel gezahlte Mieten zurückgefordert.
Dass sie auf rund 250.000 Euro Forderungen verzichten muss, habe zwei Gründe, so Jobcenter-Anwalt Beckmann. Zum einen hielten die Gerichte bei Kellerwohnungen die Ansprüche der Stadt nur dann für berechtigt, wenn ein Amt die Nutzung der Keller als Wohnraum zuvor ausdrücklich untersagt hatte – das aber war nur in Ausnahmen der Fall. Zum anderen, so Beckmann, „lagen teilweise keine Flächenabweichungen vor“.
Im Strafverfahren kam Kuhlmann vergleichsweise glimpflich davon: Vergangenen September verurteilte ihn das Landgericht zu einer Haftstrafe von 15 Monaten auf Bewährung, nachdem der Abzock-Vermieter 103 Fälle von Betrug oder versuchtem Betrug gestanden hatte. Zudem verhängte das Gericht gegen Kuhlmann und seine Grundstücks GmbH Bußgelder in Höhe von insgesamt 47.000 Euro.
Jobcenter-Anwalt Tobias Beckmann ist dennoch zufrieden: Mit den Urteilen aus den zivilrechtlichen Verfahren sei geklärt, dass „bei Flächenabweichungen die Bruttomiete entsprechend der Abweichung gemindert werden darf und überzahlte Mieten zurückzuerstatten sind“. Zudem gebe es nun keinen Zweifel mehr daran, dass das Jobcenter bei Hartz-IV-Empfängern die Ansprüche einklagen könne. Das Signal, das die Richter gesandt hätten, sei eindeutig, so Beckmann: „So darf man mit Leistungsempfängern und dem Steuerzahler nicht umgehen.“
Der Rechtsstreit gegen einen anderen Abzock-Vermieter geht indessen in die nächste Runde: Nachdem das Amtsgericht Altona die Rauch&Veth GbR vergangenen Oktober wegen Mietwuchers dazu verurteilt hat, fast 53.000 Euro an das Jobcenter zurückzuzahlen, hat der Anwalt der Firma Berufung vor dem Landgericht eingelegt. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Beim parallel laufenden Strafverfahren wartet die Hamburger Staatsanwaltschaft offenbar den Ausgang des Zivilverfahrens ab.
Text: Ulrich Jonas
Foto: Mauricio Bustamante