Abzock-Vermieter vor Gericht : Kuhlmann soll erneut zahlen

Dem Abzock-Vermieter Thorsten Kuhlmann droht eine weitere saftige Geldstrafe. Kuhlmann hatte jahrelang überhöhte Mieten von Hilfeempfängern kassiert – Hinz&Kunzt hatte den Skandal 2009 öffentlich gemacht. Richter spricht von „Sauerei“. 

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Mehr als grenzwertig: So sah es im Herbst 2009 in einem Keller aus, den Kuhlmann als Wohnung vermietete.

Nein, Unrechtsbewusstsein ist bei Thorsten Kuhlmann an diesem Montag Nachmittag im Saal 137 des Amtsgerichts Wandsbek nicht zu erkennen. Selbstbewusst sitzt er da, im schicken Anzug und braungebrannt, und gibt seine Sicht der Dinge zum Besten: Ja, es gab „ein paar“ Mietverträge, in denen von 35 Quadratmetern die Rede war, obwohl die Wohnungen nur 20 Quadratmeter klein waren. Doch bei der Mehrzahl habe es, wenn überhaupt, nur geringe Abweichungen zwischen Vertrag und Wirklichkeit gegeben, sagt Kuhlmann und schiebt die Verantwortung von sich weg: „Sicher, der Verwalter hätte das nachmessen müssen.“

Der Verwalter also. Fünfeinhalb Jahre ist es her, dass Hinz&Kunzt das System Kuhlmann aufdeckte. Und so sah es aus: Thorsten Kuhlmann und seine Grundstücks GmbH vermieteten Hilfeempfängern systematisch Quadratmeter, die es nicht gab – auf Kosten des Steuerzahlers. In manchen Fällen waren Wohnungen auf dem Papier fast doppelt so groß wie in Wirklichkeit. Die Folge: Quadratmeterpreise von bis zu 14 Euro. Und das für Räumlichkeiten, in denen es manchmal weder Küche noch Badezimmer gab und oft Schimmel. Monatelang blieb die Stadt nach dem ersten Hinz&Kunzt-Bericht untätig. Erst als der öffentliche Druck zu groß wurde, entschloss sie sich zur Flucht nach vorn und verklagte den Abzock-Vermieter.

Rund 670.000 Euro zuviel gezahlte Mieten fordert die Stadt in den Zivilprozessen zurück, rund 300.000 Euro hat Kuhlmann infolge mehrerer Urteile bereits zahlen müssen. Vor dem Amtsgericht Wandsbek geht es um knapp 100.000 Euro, und der Richter lässt durchblicken, dass er die Forderungen im Wesentlichen für berechtigt hält. Entsprechende Urteile anderer Amtsgerichte hat das Landgericht mittlerweile in acht Berufungsverfahren bestätigt, weshalb der Richter Kuhlmanns Anwältin anfährt: „Sie haben jetzt so oft verloren. Warum sollten Sie bei mir gewinnen? Sie können mir glauben, ich habe das geprüft!“

Um rund 40 Mietverhältnisse geht es vor dem Amtsgericht Wandsbek. Das bedeutet: viel Papier, viel Rechnerei. Am liebsten würde der Richter das Verfahren mit einem Vergleich abschließen, das Gesetz hält ihn dazu an, wirtschaftlich zu arbeiten. Weil einige Forderungen auf rechtlich wackligen Füßen stehen, schlägt er vor, den Streit mit einer Zahlung von 85.000 Euro zu beenden.

Warum die Stadt das ablehnt, erklärt deren Anwalt Dr. Tobias Beckmann: „Es geht hier um Steuergelder. Und ein Vergleich hätte eine Geschmäckle vor dem Hintergrund, dass Herr Kuhlmann ja mal in der Deputation der Sozialbehörde saß.“ Mit anderen Worten: Die Stadt will keinesfalls den Eindruck aufkommen lassen, sie würde mit einem ehemaligen Vertrauten mauscheln. Kuhlmann saß bis Februar 2010 in dem 15-köpfigem Ehrenamtlichen-Gremium, das die Behörde in Grundsatzfragen berät – obwohl Hinz&Kunzt seinen ersten Bericht über die fragwürdigen Praktiken des Vermieters bereits im Oktober 2009 veröffentlicht hatte.

Richter: „Eine Sauerei, was da passiert ist!“

So muss das Gericht also noch mal ran und knifflige Rechtsfragen wie diese entscheiden: Galt für einen der Keller, die Kuhlmann als Wohnung vermietete, eine sogenannte Untersagungsverfügung, die das Bezirksamt zweieinhalb Jahre zuvor gegenüber dem Voreigentümer ausgesprochen hatte? Oder anders gesagt: Hätte Kuhlmann wissen müssen, dass er den Keller nicht zu Wohnzwecken vermieten durfte? Allein die Antwort auf diese Frage ist 10.000 Euro wert und allemal spannend – und ist mit dem Urteil spätestens im Herbst zu erwarten.

Irgendwann gegen Ende der eineinhalbstündigen Verhandlung lässt sich der Richter zu einer persönlichen Bemerkung hinreißen: „Eines muss man mal klar sagen: Das darf man eine Sauerei nennen, was da passiert ist, Herr Kuhlmann!“ Ob diese Sauerei auch gewerbsmäßiger Betrug in 223 Fällen war, wie die Staatsanwaltschaft meint, wird das Landgericht Hamburg im Strafprozess noch entscheiden müssen. Die Anklage ist zugelassen, doch wann das Gericht das Verfahren endlich eröffnen wird, ist ungewiss: Die Kammer ist überlastet, und Haftsachen gehen vor.

Thorsten Kuhlmann wollte Fragen von Hinz&Kunzt nicht beantworten. „Kein Interesse!“, sagte er nach der Verhandlung und eilte mit Ehefrau und Anwältin von dannen. Seine knappe Begründung: „Sie schreiben ja eh was Anderes!“

Text: Ulrich Jonas
Foto: Mauricio Bustamante

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