Demoverbote wegen Corona :
Zum Abgewöhnen

Mai-Ausgabe
Nur noch mit Abstand erlaubt: Kundgebung an der Alster Foto: Daniel Reinhardt/dpa

Demonstrieren war in Hamburg wegen Corona erst gar nicht, dann nur unter strengen Auflagen erlaubt. Daran dürfen wir uns nicht gewöhnen, sagt Juraprofessor Christoph Ernst.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Im April konnte man den Eindruck gewinnen, dass die Freude über mündige Bürger*innen sich in manchen Behörden in Grenzen hielt. Am Fischmarkt zum Beispiel schritt die Polizei ein, als Einzelne als Zeichen des Protests gegen die Flüchtlingspolitik mit Kreide Fußabdrücke auf den Boden malten. Es war ein kreativer Versuch, Infektionsschutz und Grundrechtsausübung miteinander zu verbinden. Gelebte Demokratie.

Viele Jurist*innen habe beunruhigt, dass die Polizei mehrere solcher Versuche rigide unterbunden habe, sagt der Verwaltungsrechtler Johannes Franke. Deswegen hatte er eine Kundgebung auf dem Rathausmarkt angemeldet. Motto: „Abstand statt Notstand – gegen die faktische Aussetzung des Versammlungsrechts“. Trotz eines umfangreichen Infektionsschutzkonzepts samt Masken, Markierungen auf dem Boden und Flatterband außen herum wurde auch diese Kundgebung untersagt. „Es ging eben nicht darum, dass die Abstandsregelungen nicht eingehalten wurden“, so Franke.

„Wir müssen aufpassen, dass diese harten Maßnahmen nicht Einzug in den normalen Instrumentenkasten halten.“– Christian Ernst

Für Christian Ernst, Professor für Öffentliches Recht an der Helmut-Schmidt-Universität, ist das in der Krise kein ungewöhnlicher Vorgang. „Wie so häufig prescht der Staat zunächst sehr weit vor“, sagt er. Dabei könnten auch Grundrechte unter die Räder kommen. „Einen Ausgleich findet man oft erst, wenn Menschen sich dagegen wehren und Gerichte entscheiden müssen.“ Das haben sie dann auch getan: Pauschale Demoverbote mit Verweis auf die Pandemie sind nicht zulässig, befand gleich mehrfach das Bundesverfassungsgericht.

Nach und nach genehmigten die Behörden dann wieder Kundgebungen, laut Polizei bis zum 26. April 62 von 93 angemeldeten. Langfristig Sorgen um die Versammlungsfreiheit mache er sich daher eigentlich nicht, sagt Ernst: „Wir müssen aber aufpassen, dass keine Gewöhnung eintritt und diese harten Maßnahmen Einzug in den normalen Instrumentenkasten halten.“

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Autor:in
Benjamin Laufer
Benjamin Laufer
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD Digitales.

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