Zahlen des Monats :
Minijobber: Arbeitnehmer zweiter Klasse

(aus Hinz&Kunzt 243/Mai 2013)

65 Prozent
aller Minijobber haben noch nie bezahlten Urlaub genommen – obwohl das Gesetz ihnen
dieses Recht einräumt. Das ist das Ergebnis einer Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts
für Wirtschaftsforschung. Die Wissenschaftler befragten 3200 geringfügig Beschäftigte und Arbeitgeber.
Ergebnis: Minijobber bekommen grundlegende Rechte verwehrt.

39 Prozent
der befragten Arbeitnehmer erklärten, dass sie im Krankheitsfall keinen Lohn bekommen –
obwohl der Gesetzgeber das ausdrücklich vorsieht. Auch die Rechte von Müttern ignorieren viele Arbeitgeber:
Jeder dritte Betrieb erklärte, Mutterschutzlohn sei bei ihm „nicht möglich“.

Bundesweit gibt es knapp sieben Millionen geringfügig Beschäftigte, zwei von drei sind Frauen.
Ihnen gelingt der Sprung in einen regulären Job – Voraussetzung etwa für Rentenansprüche – meist nicht,
so eine Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums.

14 Prozent
der befragten ehemaligen Minijobberinnen arbeiten heute in Vollzeit, 26 Prozent in Teilzeit. Mehr als die Hälfte ist nicht mehr erwerbstätig. Durchschnittlich gehen Frauen sieben Jahre lang einer geringfügigen Beschäftigung nach. Fazit der
Autoren: Minijobs wirken „nicht als Brücke in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sondern als Klebstoff“.

Text: Ulrich Jonas

Mehr Infos im Internet via www.huklink.de/minijobstudie, www.huklink.de/frauenminijobs sowie www.minijob-zentrale.de