Mietpreisbremse

Wer sich wehrt, spart Geld

Illustration: Julia Pfaller
Illustration: Julia Pfaller
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Mithilfe der Mietpreisbremse lässt sich viel Geld sparen. Das Problem: Viele Menschen haben Angst vor Auseinandersetzungen mit den Vermietenden. Mietervereine können helfen.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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6800 Euro zu viel gezahltes Geld hat ein Paar von seinem Vermieter zurückbekommen, nachdem es gegen die überhöhte Miete vorging. Statt 875 Euro hätte die 65-Quadratmeter-Wohnung in beliebter Lage höchstens 531 Euro kosten dürfen, erklärt der Mieterverein zu Hamburg. Das rügten die Mieterschützer:innen erfolgreich per Brief an den Vermieter. Ergebnis: Das Paar bekam nicht nur eine stattliche Summe zurück, sondern spart auch künftig ordentlich Geld.

Grundlage der Rüge war die sogenannte Mietpreisbremse. Sie sieht vor, dass die Miete einer Wohnung bei Neuabschluss eines Vertrages nicht mehr als zehn Prozent höher sein darf als die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete. Wer meint, sein:e Vermieter:in verstoße gegen diese in Hamburg seit 2018 geltende Verordnung, kann zu viel gezahltes Geld zurückverlangen – und nötigenfalls vors Gericht ziehen.

Noch ist das eher die Ausnahme, sagt Anna Salewski vom Mieterverein zu Hamburg: „Viele Menschen rügen ihren Vermieter aus Angst nicht, obwohl sie das Recht dazu hätten.“ Dabei sei eine Klage vor Gericht meist gar nicht nötig: „80 Prozent der Fälle werden außergerichtlich geklärt.“

Wer prüfen möchte, ob sich die eigene Miete im Rahmen der Gesetze bewegt, macht den Online-Check des Mietervereins zu Hamburg. Im ersten Halbjahr 2024 führten 527 Menschen den Check vollständig durch. In gut jedem zweiten Fall verstieß die Miethöhe gegen die Bremse, so der Mieterverein. Im Schnitt sei die Miete 375 Euro monatlich zu hoch gewesen.

Zu beachten ist: Bei der Mietpreisbremse gibt es zahlreiche Ausnahmen. So gilt sie nicht für modernisierte Wohnungen und nicht für Neubauten. Hinzu kommt, dass Menschen, die eine Wohnung zu überhöhten Preisen vermieten, wenig zu befürchten haben, da Verstöße gegen die Verordnung nicht mit Bußgeldern geahndet werden.

Mehr Infos unter www.mieterverein-hamburg.de

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Ausgabe 380

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Autor:in
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas schreibt seit vielen Jahren für Hinz&Kunzt - seit 2022 als angestellter Redakteur.

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