Nach dem Scheitern der Mietpreisbremse fordert der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen ein härteres Vorgehen gegen Mietwucher. Dafür solle sich der Senat im Bundesrat für eine Gesetzesreform stark machen.
Die Stadtentwicklungsbehörde will bis spätestens Anfang Juli eine neue Verordnung für die Mietpreisbremse in Hamburg erlassen. Vergangene Woche hatte das Hamburger Landgericht die vor drei Jahren erlassene Verordnung für unwirksam erklärt. VNW-Direktor Andreas Breitner befürchtet, dass trotz einer neuen Verordnung der Schutz der Mieter nicht ausreicht. Schließlich beinhaltet die Mietpreisbremse viele Ausnahmen. Ein weiteres Problem, das der Mieterverein zu Hamburg beklagt: Tatsächlich überhöhte Zahlungen könnten Mieter zwar durch eine Rüge rückerstattet bekommen. Doch kaum einer wagt es, gegen seinen neuen Vermieter vorzugehen.
Hamburg brauche daher ein weiteres Mittel, um die Bewohner vor zu hohen Mieten und ungerechtfertigten Mieterhöhungen zu schützen, fordert VNW-Direktor Andreas Breitner. Zusammen mit anderen Bundesländern soll Hamburg umgehend im Bundesrat eine Gesetzesreform starten. Es geht um den Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzbuchs. Dieser verbietet Mietpreisüberhöhung. Jahrzehntelang war dadurch sichergestellt, dass Vermieter Mietpreise nicht um mehr als 20 Prozent über den Mittelwert des Mietenspiegels anheben konnten. Mieteranwälte schwärmen noch heute von der Regelung, die im Unterschied zur Mietpreisbremse bei einem Verstoß auch Konsequenzen für den Vermieter nach sich zog und Mietern eine große Rechtssicherheit bot.
Der Normalbürger muss ein starkes Mittel gegen kriminelle Vermieter in die Hand bekommen– Andreas Breitner
Vor 13 Jahren schränkte jedoch der Bundesgerichtshof den Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzbuchs in einem richtungsweisenden Urteil zugunsten der Vermieter ein und öffnete damit Mietüberhöhungen Tür und Tor. Seitdem hat sich der Preisanstieg in Hamburg mehr als verdoppelt.
„Ziel muss es sein, dass der Normalbürger auf einfachem Wege ein starkes und handhabbares Mittel gegen kriminelle Vermieter in die Hand bekommt“, sagt VNW-Direktor Breitner und plädiert für eine Reform des unwirksamen Paragrafen 5. Denn die Mietpreisbremse wirke einfach nicht.
Darüber hinaus sei der Bau von günstigen Wohnungen notwendig. Andreas Breitner verweist darauf, dass die im VNW zusammengeschlossenen Genossenschaften und Unternehmen mit ihren rund 303.000 Wohnungen einen wichtigen Beitrag leisten. So läge die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter bei 6,46 Euro bei den Mitgliedsunternehmen. Laut Breitner gäbe es aber außerhalb des Verbandes „einige schwarze Schafe“, die „horrende Mieten“ verlangen: „Das ist unsozial und schadet dem Image der gesamten Branche.“