Den „Nationalen Aktionsplan“ gegen Wohnungslosigkeit will die Bundesregierung noch dieses Jahr auf den Weg bringen. Wohnministerin Geywitz will Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft beteiligen.
Noch in diesem Jahr will die Bundesregierung mit der Entwicklung des angekündigten Nationalen Aktionsplans zur Überwindung von Wohnungslosigkeit beginnen. „Bei der Erarbeitung des Aktionsplans werden alle relevanten Akteure aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft einbezogen“, erklärt eine Sprecherin des Bundesministeriums für Wohnen in der Mai-Ausgabe von Hinz&Kunzt. Voraussetzung dafür sei aber, dass der Bundeshaushalt 2022 in Kraft trete. Damit sei spätestens Anfang Juli zu rechnen.
Schon jetzt liefen „inhaltliche Vorarbeiten“, hieß es aus dem Ministerium. Die Ampel-Koalition hatte den Aktionsplan vergangenen November im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Ziel soll demnach sein, Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 „zu überwinden“. Ein Jahr zuvor hatte das Europaparlament das gleiche Ziel für die Europäische Union ausgerufen.
Die zuständige Bundesministerin Klara Geywitz (SPD) hatte im März auf einer Konferenz angedeutet, mit welchen Maßnahmen sie Wohnungslosigkeit bekämpfen will. So sollen jährlich 400.000 Wohnungen neu gebaut werden, davon 100.000 Sozialwohnungen. Mit einer neuen Wohngemeinnützigkeit will die Ministerin verhindern, dass Sozialwohnungen wie bislang nach einer bestimmten Zeit aus der Preisbindung fallen, also teurer vermietet werden können. Wie das sozialdemokratische Magazin „Demo“ berichtet, soll auch die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnraum erleichtert werden.