Bremen als Vorreiter :
Kommunaler Mindestlohn soll kommen

Jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland erhält einen Niedriglohn. Um dem entgegen zu wirken, führt das Land Bremen gerade einen kommunalen Mindestlohn ein. Kann das auch ein Modell für Hamburg sein? Wir haben die Politiker an der Elbe gefragt. 

Lange wurde darüber geredet, jetzt wird er angepackt: der Mindestlohn. Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de


Es wird viel geredet
über einen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Seit Jahren wird darüber diskutiert, fordern ihn Gewerkschaften, Sozialverbände und linke Parteien. Ihr Tenor: Arbeit muss zum Leben reichen, Arbeitnehmer sollen nicht auf staatliche Zusatzleistungen angewiesen sein. Seit neuestem werden auch in der CDU Stimmen laut, die einen gesetzlichen Mindestlohn fordern, wenn auch in zahnloserer Variante. Er könnt also in absehbarer Zeit auf Bundesebene eingeführt werden.

So lange wollte der Bremer Senat nicht warten. Im Februar verabschiedete die dortige Bürgerschaft mit den Stimmen von SPD und Grünen ein Landesmindestlohngesetz in erster Lesung. Einen allgemeinen Mindestlohn für alle Arbeitnehmer kann das Land Bremen zwar nicht einführen, das kann nur die Bundesregierung. Möglich ist aber ein Mindestlohn für Beschäftige des Landes und öffentlicher Unternehmen. Auch öffentlich geförderte Unternehmen und solche Firmen, die öffentliche Aufträge erhalten, müssten in Bremen in Zukunft einen Mindestlohn an ihre Arbeitnehmer zahlen, sobald das Gesetz in Kraft tritt. Der liegt aktuell bei 8,50 Euro pro Stunde, kann aber jährlich angehoben werden. Darüber soll eine Mindestlohnkommission entscheiden. Derzeit wird in Bremen über die genaue Formulierung des Gesetzestextes verhandelt, die endgültige Abstimmung erfolgt spätestens im Juni. „Der Wille der Koalition ist ungebrochen und sie können davon ausgehen, dass das verabschiedet wird“, sagt SPD-Fraktionssprecher André Städler.

An Hamburger Verhältnisse angepasst

Ist das Bremer Modell auch eine Option für Hamburg? Der SPD-Senat pocht in seinem Arbeitsprogramm auf die Vorbildfunktion der Stadt. „Gute Arbeit muss in städtischen Unternehmen so selbstverständlich sein wie bei Zuwendungsempfängern und Unternehmen, die Aufträge von der Stadt erhalten“, heißt es dort. Ob sich dieses Ziel über das Bremer Modell erreichen lässt, prüft die Fraktion derzeit. Zu einer Bewertung ist sie bislang nicht gekommen. Die GAL ist grundsätzlich interessiert an einem kommunalen Mindestlohn, hat aber auch noch keine konkreten Vorstellungen davon. „Wir recherchieren zur Zeit die Umsetzung“, sagt deren Bürgerschaftsabgeordnete Filiz Demirel.

Konkrete Pläne hat bislang nur die Linksfraktion. „Wir haben so ein Gesetz in der Pipeline“, sagt deren arbeitsmarktpolitischer Sprecher Tim Golke. „Dabei haben wir uns sehr eng am Bremer Modell orientiert und es an Hamburger Verhältnisse angepasst.“  Die Fraktion legt allerdings noch etwas drauf: der Mindestlohn soll in ihrem Entwurf 10 Euro betragen.

Grundsätzlich gegen die Einführung von Mindestlöhnen, egal ob auf kommunaler Ebene oder bundesweit, ist nur noch Hamburgs FDP. „Dieses Regulativ hat sich nach unserer Auffassung nicht bewährt, im Gegenteil“, sagt Fraktionssprecher Alexander Luckow. Es führe auf kommunaler Ebene zu Wettbewerbsnachteilen für den Mindestlohnzahler. Die Hamburger CDU teilte auf Nachfrage mit, grundsätzlich eine „branchenbezogene Lohnuntergrenze“ zu befürworten. Ob sie ein kommunale Regelung befürworten würde, war bislang nicht zu erfahren.

Mindestlohn auf Umwegen

In Hamburg wird auf andere Weise versucht, Dumpinglöhne zu verhindern – zumindest bei öffentlichen Aufträgen. Im Zentrum der Diskussion steht das so genannte Vergabegesetz. Hierin werden die Rahmenbedingungen festgelegt, zu denen öffentliche Aufträge an private Unternehmen vergeben werden. Das Problem: Der europäische Gerichtshof hat 2008 beschlossen, dass die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nicht an das Zahlen örtlicher Tariflöhne gekoppelt werden darf, wenn diese über allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen liegen. Eine solche Regelung, wie sie im Hamburger Gesetz steht, verstoße gegen die Dienstleistungsfreiheit, befanden die Richter. Auf einen Antrag der SPD hin überprüft der Senat gerade, ob das bestehende Hamburger Vergabegesetz die aktuelle Rechtslage voll ausschöpft, um Mindestlöhne und Tariftreue bei den beauftragten Unternehmen sicherzustellen. Bislang gibt es darin noch keine Mindestlohn-Regelung.

Einen eigenen Gesetzesentwurf hat deswegen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Hamburg ins Spiel gebracht, über den er derzeit mit den Parteien verhandelt. Aufträge an Unternehmen dürften demnach nur vergeben werden, wenn sie sich schriftlich zur Zahlung von mindestens 8,50 Euro in der Stunde an ihre Angestellten verpflichten. Ob der Entwurf bei den Parteien auf Zustimmung trifft, ist unklar. „Wir können nur hoffen und wünschen, dass das klappt“, sagt Gewerkschaftssekretärin Petra Heese.

Jeder Vierte bekommt Niedriglohn

Wenn es einen Mindestlohn von 8,50 Euro gäbe, würde jeder fünfte Beschäftigte in Deutschland mehr Geld verdienen. Das hat das Institut Arbeit und Qualifikation der Uni Duisburg-Essen für das Jahr 2010 herausgefunden. In Westdeutschland verdienen demnach etwa 17% der Arbeitnehmer weniger als 8,50 Euro pro Stunde, in Ostdeutschland sogar jeder Dritte. Mitgezählt wurden auch 493.000 Schüler, Studenten und Rentner in Niedriglohnverhältnissen. „Solche niedrigen Stundenlöhne sind auch häufig die Ursache dafür, dass das Erwerbseinkommen nicht zur Existenzsicherung reicht und aufstockende Leistungen des Staates in Anspruch genommen werden müssen“, sagt Claudia Weinkopf, stellvertretende geschäftsführende Direktorin des Instituts.

Selbst einen Stundenlohn von 8,50 Euro würden die Wissenschaftler noch als Niedriglohn einstufen.  Die Grenze legen sie bei 9,15 Euro fest, das entspricht zwei Dritteln des durchschnittlichen Stundenlohns. Knapp 8 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland zu einem solchen Niedriglohn – 1995 waren es noch 5,6 Millionen. Ein Ausbau des Niedriglohnsektors, der sich fast ausschließlich in Westdeutschland abspielte: Zwischen 1995 und 2010 stieg die Anzahl der Niedriglohnbeschäftigten hier um 68 Prozent, während in es Ostdeutschland lediglich eine Zunahme von etwa drei Prozent zu verzeichnen war.

 

Text: Benjamin Laufer
Foto: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de