Der Immobiliengigant Vonovia hat jetzt auch vor dem Hamburger Landgericht eine Schlappe kassiert: Die Modernisierungs-Mieterhöhungen des Konzerns sind in ihrer jetzigen Form unzulässig. Bis zu 3000 Haushalte in Hamburg könnten von dem Urteil profitieren.
Gute Nachricht für zahlreiche Vonovia-Mieter*innen: Sie können von ihrer Vermieterin Geld zurückverlangen. Grund dafür ist ein Urteil des Landgerichts Hamburg (Az: 307 S 50/18). Das hat entschieden, dass die Modernisierungs-Mieterhöhungen des Konzerns in ihrer jetzigen Form nicht rechtens sind. Laut Mieterverein können bis zu 3000 Haushalte Geld zurückverlangen – all die, die seit 2015 mit Hinweis auf Modernisierung mehr Miete bezahlen mussten. „Rückforderungsansprüche können mit unserer Hilfe gegenüber dem Konzern geltend gemacht werden“, sagt Rolf Bosse vom Mieterverein zu Hamburg. Die Entscheidung an der sich die Hamburger Amtsgerichte künftig orientieren werden, bedeute für die Betroffenen „Rechtssicherheit“.
„Wir werten das Urteil derzeit noch intern aus“, erklärte eine Vonovia-Sprecherin auf Hinz&Kunzt-Nachfrage. „Daher können wir im Moment keine Aussage dazu treffen.“ Nach eigenen Angaben besitzt Vonovia rund 11.200 Wohnungen in Hamburg. Für den Wohnungskonzern bedeutet der Richterspruch eine erneute Schlappe in den seit Jahren währenden Auseinandersetzungen mit Mieterschützer*innen. Diese werfen Vonovia vor, notwendige Instandhaltungsmaßnahmen als Modernisierung zu verkaufen und deshalb unrechtmäßig Mietsteigerungen zu verlangen.
Nach geltendem Recht darf ein Vermieter bis zu acht Prozent (vor 1.1.2020: elf Prozent) der Kosten für eine Modernisierung auf die Mieter*innen umlegen – etwa für den Einbau energiesparender Heizungsanlagen oder Fenster. Reine Instandhaltung hingegen müssen Vermieter vollständig selbst bezahlen.
Nicht die erste Schlappe vor Gericht
Das Landgericht Bremen hat bereits mehrfach Modernisierungsmieterhöhungen der Vonovia für unrechtmäßig erklärt. Der Konzern wolle dagegen notfalls bis vor den Bundesgerichtshof ziehen, hatte zuletzt der „Weser Kurier“ berichtet.
Im konkreten Hamburger Fall ging es um eine monatliche Mieterhöhung von 113,01 Euro. Dieses Geld müsse die Mieterin aus Rissen nicht zahlen, hatte das Amtsgericht Hamburg-Blankenese bereits im Mai 2018 entschieden – ein Urteil, das das Hamburger Landgericht nun bestätigt hat. Eine Mieterhöhung sei „nur dann wirksam, wenn in ihr die Erhöhung auf Grund der entstandenen Kosten berechnet … und erläutert wird“, heißt es in der Begründung der Richter*innen. Entsprechende Einblicke hatte Vonovia der Rissener Mieterin auf Nachfrage nicht geben wollen. Auch das Bremer Landgericht hatte vom Konzern „eine nachvollziehbare Berechnung des Erhöhungsbetrags und eine hinreichende Erläuterung“ gefordert.