Die Stadt will ihr Geld zurück: Fast drei Jahre, nachdem Hinz&Kunzt das System Kuhlmann aufgedeckt hat, wurden die ersten Fälle verhandelt. Jahrelang kassierte Kuhlmann Wuchermieten für kleine, marode Wohnungen, die er an Hilfeempfänger vergab.
Mit einer Güteverhandlung im Amtsgericht St. Georg begann am Freitag eine Reihe von 13 Verfahren gegen Hamburgs berüchtigsten Abzock-Vermieter, Thorsten Kuhlmann, und seine Kuhlmann Grundstücks GmbH. Die Stadt beziehungsweise das Hamburger Jobcenter verlangt in insgesamt 218 Fällen zu viel gezahlte Mieten zurück. Der Vorwurf: Kuhlmann hat sich auf Kosten des Steuerzahlers bereichert. Seine Mieten basierten auf falschen Quadratmeterangeben und waren daher viel zu hoch.
Das System Kuhlmann: Miese Buden zu Mondpreisen
Dieses Vorgehen hat Thorsten Kuhlmann mit seiner Firma in Hamburg offenbar systematisch betrieben. Im Oktober 2009 berichtete Hinz&Kunzt erstmals darüber, dass er Hilfeempfängern Quadratmeter vermietet, die gar nicht vorhanden sind. In manchen Fällen waren Wohnungen auf dem Papier sogar doppelt so groß wie in Wirklichkeit. Die Folge: Quadratmeterpreise von bis zu 14 Euro. Und das für Wohnungen, die nur mit viel gutem Willen angemessen zu bezeichnen sind: In manchen gab es weder Küche noch Badezimmer, viele machte Schimmel praktisch unbewohnbar. Und: Mehrere der „Wohnungen“ waren eigentlich Keller und für Wohnzwecke gar nicht zugelassen. Das ließen sich die Bewohner, meist Hilfeempfänger, deren Mieten das Amt übernahm, widerspruchslos gefallen, weil sie keine Chance sahen, irgendwo anders unterzukommen. Sie hatten vorher zum Teil jahrelang auf der Straße oder in Notunterkünften gelebt.
Der Streitwert aller 13 Verfahren liegt bei rund 670.000 Euro. Einen vergleichsweise kleinen Anteil daran haben die Fälle, die am Freitag in St. Georg behandelt wurden: Es ging um elf Fälle in zwei Häusern, die die Kuhlmann Grundstücks GmbH an Hilfeempfänger vermietete beziehungsweise immer noch vermietet. Das Amt hat hier auf Rückzahlungen in Höhe von 18.000 Euro geklagt.
Dem Verhandlungsauftakt sind zähe Ermittlungen vorausgegangen. Als Hinz&Kunzt im Herbst 2009 über das System Kuhlmann berichtete, erklärten sich Behörden zunächst für nicht zuständig. Erst ein knappes halbes Jahr später, als auch andere Medien berichteten und sich immer mehr Betroffene meldeten, wurden Jobcenter und die CDU-Sozialbehörde tätig. Pikant: Thorsten Kuhlmann war nicht nur Mitglied im Osdorfer Ortsverein der CDU, sondern bis Anfang 2010 auch Deputierter der Sozialbehörde. In dieser Funktion beriet er auch den Sozialsenator. Mit diesem einigte Kuhlmann sich schließlich darauf, Wohnungen gemeinsam zu vermessen. Der Vermieter wollte die sich daraus ergebene Rückforderungen anstandslos zahlen.
Die Parteien streiten über den Rechenweg.
Klingt, als wäre die Sache klar. Doch die Parteien, die sich nun vor Gericht trafen – der Anwalt des Jobcenters auf der einen Seite, der von Thorsten Kuhlmann auf der anderen Seite – sind sich nicht einig, wie die Rückforderungen genau berechnet werden sollen.
Jobcenter-Anwalt Dr. Tobias Beckmann will die Miete jeweils um soviel Prozent kürzen wie die tatsächliche Wohnungsgröße von der im Mietvertrag genannten abweicht. Der Quadratmeterpreis soll dabei mindestens so hoch sein wie der Durchschnittswert im Hamburger Mietenspiegel (je nach Lage und Größe rund sieben Euro). „Wir wollen, dass die Mietverhältnisse zu einem angemessenen Preis bestehen bleiben“, sagt Beckmann. Denn sein Mandat, das Jobcenter, weiß: In Hamburg zurzeit andere bezahlbare Wohnungen für mehr als 200 Personen zu finden, ist praktisch unmöglich.
Kuhlmanns Anwalt Thilo Menzel will, dass bei der Berechnung noch 20 Prozent aufgeschlagen werden. Die Erklärung dafür bleibt er schuldig, findet Beckmann: „Mit dieser Berechnung kommt er auf die alten Mieten. Aber dafür gibt es keine Grundlage.“ An der Berechnung von zu viel gezahlten Mieten hängt letztlich die Höhe des Betrags, den Kuhlmann dem Jobcenter wird erstatten müssen. Kuhlmann-Anwalt Thilo Menzel sagte vor Gericht, die Berechnungen seines Kollegen Beckmann seien „ein verzweifelter Versuch, dem komplexen Thema gerecht zu werden“ und „rechnerisch nicht nachvollziehbar“. Sein Mandant werde „mit pauschalen Forderungen überzogen, die schwindelerregend sind“.
Einen Vergleich zwischen den Parteien wird es wohl nicht geben: Kuhlmann-Anwalt Menzel will sich angesichts weiterer zwölf Verfahren gegen seinen Mandaten nicht festlegen. Jobcenter-Anwalt Beckmann machte klar: „Wir können nicht auf Forderungen verzichten.“
Kuhlmann ist nicht der einzige Abzock-Vermieter in der Stadt
Er ist optimistisch, dass er die Forderungen des Jobcenters vor Gericht durchsetzen kann. In einem ähnlichen Fall gegen einen anderen Vermieter entschied das Landgericht Hamburg in diesem Jahr auf Rückzahlung von 40.000 Euro. Ein weiterer Vermieter musste 5000 Euro erstatten. Weitere Verfahren gegen drei andere Vermieter, die offenkundig nach dem gleichen System wie Thorsten Kuhlmann arbeiteten, laufen noch, darunter eines mit einem Streitwert von 200.000 Euro. Selbst eine vorsichtige Rechnung der auf dem Spiel stehenden Beträge ergibt mögliche Rückzahlungen von Vermietern an die Stadt in Höhe von einer Million Euro.
Außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Thorsten Kuhlmann und zwei weitere Vermieter wegen des Verdachts auf Betrug und Mietwucher. Das macht deutlich: Wer zu überhöhten Preisen marode, kleine Wohnungen an Menschen vermietet, die sonst nirgendwohin können, begeht kein Kavaliersdelikt. Das findet auch Behörden-Anwalt Tobias Beckmann: „Vielleicht wird Thorsten Kuhlmann ja unter Druck des laufenden Strafverfahrens gegen ihn klar, was er getan hat.“
In der kommenden Woche beginnen zwei weitere Verfahren zwischen dem Jobcenter und Kuhlmann. Eine Entscheidung in den am Freitag verhandelten Fällen ist im Oktober zu erwarten.
Text und Fotos: Beatrice Blank