Haftbefehl :
U-Haft für Hinz&Künztler – wegen Schwarzfahrens

Am Bahnhof Altona hatten Bundespolizisten den Hinz&Künztler kontrolliert. Foto: BELA

Weil er mehrfach schwarzgefahren sein soll, hatte die Staatsanwaltschaft einen 49-Jährigen zur Fahndung ausgeschrieben. Er musste ins Untersuchungsgefängnis – auch, weil er wohnungslos ist.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Diese Zigarette wird Andrzej wohl noch lange bereuen: Am 3. März trafen Bundespolizisten den Wohnungslosen zusammen mit einem rauchenden Freund im Altonaer Bahnhof an – ein Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz. Als die Beamten wegen dieser Ordnungswidrigkeit auch die Personalien des 49-jährigen Andrzej überprüften, stellten sie fest, dass er zur Fahndung ausgeschrieben war. Der Vorwurf: 22 Mal soll er sich Leistungen erschlichen, also schwarzgefahren sein.

Deswegen hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen Andrzej beantragt. Der Haftgrund: Fluchtgefahr. „Wer keinen festen Wohnsitz hat, ist für die Ermittlungsbehörden schwer zu erreichen“, erklärt das eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Anders gesagt: Weil er keine Wohnung hat, musste er in Untersuchungshaft. Eigentlich, bis das Gerichtsverfahren gegen ihn beginnt. Zum Glück durfte er nach einer Nacht wieder raus: Denn inzwischen hat Andrzej eine Postanschrift, er lebt seit Februar in einer Unterkunft von fördern & wohnen.

„Wenn ich Geld habe, kaufe ich ein Ticket.“– Andrzej

Doch der Vorwurf des Schwarzfahrens bleibt. „Wenn ich Geld habe, kaufe ich ein Ticket“, beteuert Andrzej. 2017 und 2018 hatte er jedoch oft kein Geld, daher der Haftbefehl. Denn Schwarzfahren ist auch strafbar, wenn man kein Geld hat. Das Gerichtsverfahren gegen ihn läuft weiter, ihm droht eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe. Sollte er verurteilt werden, will er die Strafe in Raten abzahlen.

Denn ins Gefängnis will der Hinz&Künztler nicht mehr. Erst vergangenes Jahr war er 120 Tage im Knast: Damals hatte ihn ein Gericht wegen Schwarzfahrens in zwölf Fällen zu 480 Euro Strafe verurteilt. Weil er das nicht bezahlen konnte, musste er ins Gefängnis – eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Seitdem sei er nicht mehr schwarzgefahren, sagt Andrzej, und zieht eine rote Plastikkarte mit HVV-Ausdruck aus der Tasche: „Das ist eine ehrliche Karte!“

Soll Schwarzfahren nicht mehr strafbar sein?

Schwarzfahrer sollten nicht im Gefängnis sitzen – da ist Hinz&Kunzt sich mit Justizsenator Till Steffen einig. Foto: Stefan Malzkorn / JB

Dass Schwarzfahren überhaupt eine Straftat ist, ist seit einiger Zeit umstritten. Denn wenn ein Betroffener eine aus diesem Grund verhängte Geldstrafe nicht bezahlen kann, droht ihm Gefängnis: die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. „Das finde ich nicht gerecht. Denn sie werden praktisch härter bestraft als andere“, sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) vergangenes Jahr gegenüber Hinz&Kunzt. Schwarzfahren sei ein soziales Problem und kein Fall fürs Strafrecht. Die Grünen wollen Schwarzfahren deswegen zur Ordnungswidrigkeit herabstufen: Wer dann ein Bußgeld nicht bezahlen könnte, müsste nicht ins Gefängnis.

Während Andrzej seine Ersatzfreiheitsstrafe absaß, lief die Debatte darüber in der Bundespolitik an. Die Grünen haben im vergangenen Mai einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht. Seit einer kontroversen Debatte in einer Sachverständigenanhörung im November liegt das Vorhaben dort allerdings auf Eis. Auf einem anderen Weg versucht deshalb Berlins grüner Justizsenator Dirk Behrendt, Bewegung in die Angelegenheit zu bringen: Seine Behörde hat einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der derzeit im Berliner Senat verhandelt wird und anschließend in den Bundesrat gegeben werden soll. Wie der rot-grüne Hamburger Senat dort darüber abstimmen wird, ist noch offen: Anders als die Grünen steht die SPD dem Vorhaben skeptisch gegenüber.

Autor:in
Benjamin Laufer
Benjamin Laufer
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD Digitales.

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