Hartz IV verfassungswidrig?
Neuer Beschluss des Sozialgerichts Berlin: Die Richter halten die Berechnung der Hartz-IV-Sätze für falsch und die Beträge für zu niedrig – um ganze 36 Euro bei Alleinstehenden. Ob Hartz IV wirklich verfassungswidrig ist, muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.