Bürgergeldreform soll Haushaltsloch stopfen
Ein Prämienmodell für Langzeitarbeitslose und Verschärfungen bei Sanktionen: Die Bundesregierung hat Reformen beim Bürgergeld angekündigt, um Geld zu sparen.
Ein Prämienmodell für Langzeitarbeitslose und Verschärfungen bei Sanktionen: Die Bundesregierung hat Reformen beim Bürgergeld angekündigt, um Geld zu sparen.
Auch das neue Bürgergeld sieht vor, dass Jobcenter Sanktionen gegen Betroffene aussprechen können. Expert:innen sagen: Aus Hartz IV könnte man lernen, dass solche Leistungskürzungen nicht motivieren – im Gegenteil.
Hartz IV ist ab Januar 2023 Geschichte. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat seinen Gesetzentwurf für das neue Bürgergeld vorgestellt. Eine entscheidende Information fehlte aber: die Höhe der neuen Regelsätze.
Das von der Ampel-Koalition angekündigte Sanktionsmoratorium bei Hartz IV soll kommen – aber nur in einer Light-Version. Das geht aus Ankündigungen der Bundesregierung hervor. Die Grünen wollen im Bundestag noch nachbessern.
2020 verzeichneten die Hamburger Jobcenter einen Rückgang der verhängten Sanktionen um mehr als 80 Prozent. Hauptursache: Der Wegfall der Präsenztermine.
Wegen der Coronapandemie wurden in den vergangenen Monaten auch die Hartz-IV-Sanktionen ausgesetzt. Damit ist nun Schluss. Sozialverbände sind empört und haben eine großangelegte Kampagne gestartet.
Bundesarbeitsminister Heil hat Pläne der Bundesagentur für Arbeit gestoppt, die trotz des Verfassungsgerichtsurteils weiterhin Hartz-IV-Sanktionen von mehr als 30 Prozent ermöglichen sollten – mit einem Trick.
Sanktionen treffen Kinder von Hartz-IV-Empfängern besonders hart. Das Kinderhilfswerk fordert deshalb die vollständige Abschaffung von Sanktionen für Familien mit Kindern. Neue Zahlen zeigen nun, wie groß das Problem ist.
Die Bundesagentur für Arbeit reagiert auf das Verfassungsgerichtsurteil und lässt vorerst keine Sanktionsbescheide mehr an Hartz-IV-Empfänger verschicken. Das sagte Agenturchef Detlef Scheele in einem Interview. Im kommenden Jahr soll das Sozialgesetz überarbeitet werden.
Paukenschlag in Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Leistungskürzungen für Hartz-IV-Empfänger von mehr als 30 Prozent gegen das Grundgesetz verstoßen. Möglich sind nach dem Sozialgesetz Sanktionen von bis zu 100 Prozent.
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