Winternotprogramm macht weiter wie bisher
Anfang November startet das Hamburger Winternotprogramm für Obdachlose – ohne Änderungen am Konzept. Hinz&Kunzt kritisiert, dass der Senat auch das pflegerische Angebot nicht weiter ausbauen will.
Anfang November startet das Hamburger Winternotprogramm für Obdachlose – ohne Änderungen am Konzept. Hinz&Kunzt kritisiert, dass der Senat auch das pflegerische Angebot nicht weiter ausbauen will.
Im Hamburger Haus Öjendorf dürfen alkoholkranke Bewohnerinnen und Bewohner weitertrinken. Geht das gut?
In der Bahnhofsmission am Hamburger Hauptbahnhof können Obdachlose seit vergangenem Jahr pflegerische Hilfe bekommen. Die Nachfrage zeigt, dass das Projekt dringend gebraucht wird.
Durch steigende Strom- und Gaspreise sind soziale Einrichtungen und Pflegeheime existenzbedroht, warnen Verbände. Der Senat will im Einzelfall helfen – die Pflege geht aber leer aus.
Der ehemalige Hinz&Künztler Jörg Petersen ist seit Neustem Alltagsbegleiter in einem Seniorenheim – in unbefristeter Stellung. Bis vor Kurzem verkaufte er unser Magazin in Seevetal.
Mehr als 60.000 pflegebedürftige Menschen in Hamburg werden von Angehörigen versorgt, meist Frauen. In der Coronapandemie wurde ihre Lage oft unerträglich. Ihr Protest blieb: ungehört.
(aus Hinz&Kunzt 207/Mai 2010)
(aus Hinz&Kunzt 208/Juni 2010)
Gegen Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger
Arbeitsvermittler sprechen sich für eine Lockerung der strengen Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren aus. Sie befürchten, dass Jugendliche dadurch in die Verschuldung gedrängt oder kriminell werden. Zudem werde eine Integration in den Arbeitsmarkt erschwert. Dies hat eine Studie des
Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit ergeben. Das Gesetz sieht vor, bei Verweigerung einer zumutbaren Tätigkeit oder eines Ein-Euro-Jobs die Unterstützung für drei Monate zu streichen. Damit bliebe nicht einmal das Existenzminimum. Die Betroffenen könnten Lebensmittelgutscheine beantragen, hätten aber keinen Anspruch darauf. Bei einem erneuten Verstoß würden Wohn- und Heizkosten nicht mehr erstattet. Die Bundesanstalt für Arbeit will trotz der Kritik an den Sanktionen festhalten. LEU
Schufa-Auskunft künftig kostenlos
Seit April können Bürger einmal jährlich bei Auskunfteien wie der Schufa kostenlos die Einschätzung ihrer Kreditwürdigkeit überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Wie wichtig diese Selbstauskunft ist, zeigt eine Studie von 2009: Fast 45 Prozent der gespeicherten Daten waren nicht vollständig oder fehlerhaft. LEU
Mindestlohn für Pflegekräfte gefährdet
Der neue Mindestlohn in der Pflege kann möglicherweise erst ab 1. August in Kraft treten. Das teilte das Arbeitsministerium auf Nachfrage mit. Verantwortlich für die mögliche Verzögerung ist Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP). Er hatte eine Befristung der Regelung, die ursprünglich zum 1. Juli wirksam werde sollte, bis 2011 gefordert. Der nun ausgehandelte Kompromiss sieht eine Laufzeit bis Ende 2014 vor. Die Pflegekommission hat eine Lohnuntergrenze für Hilfskräfte von 8,50 Euro die Stunde in West- und 7,50 Euro in Ostdeutschland ausgehandelt. Anfang 2012 und Mitte 2013 soll der Lohn um jeweils 25 Cent steigen und dann bei 9 beziehungsweise 8 Euro stabil bleiben. In der Pflegebranche arbeiten 800.000 Beschäftigte, 2,25 Millionen Menschen sind auf ihre Hilfe angewiesen. LEU/UJO
Schutz für Schuldner verbessert
Wer Schulden hat, kann sich vom 1. Juli an ein „Pfändungsschutz-Konto“ einrichten lassen und seine Einkünfte so vor Zugriffen von Gläubigern schützen. Das sogenannte P-Konto sei „ein großer Schritt in die richtige Richtung“, so Matthias Brömmel von der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg. Bislang bekommen Betroffene immer wieder Probleme, weil Gläubiger ihnen Geld wegpfänden, obwohl sie dieses zum Leben brauchen. Das neue Gesetz, das noch von der Großen Koalition auf den Weg gebracht wurde, ermöglicht das P-Konto aber nur Menschen, die bereits ein Girokonto bei einer Bank haben. Die Hamburger Sparkasse erklärte entsprechend auf Nachfrage von Hinz&Kunzt: „Diese Regelung betrifft bestehende Girokonten.“
Vor allem Menschen mit Schulden haben oft Probleme, ein Girokonto bei einer Bank zu eröffnen. Die Ablehnung erfolgt meist aus vorgeschobenen Gründen, da die Geldinstitute sich in einer Erklärung dazu verpflichtet haben, jedem ein Konto einzurichten, der es wünscht. Schuldnerberater fordern deshalb weiterhin, das Recht auf ein Girokonto gesetzlich festzuschreiben. UJO
Mehr Infos unter www.lag-sb-hh.de/p-konto
Niederlage für Fluggastkontrolleur
Rund 6200 der 7000 Sicherheitskontrolleure an deutschen Flughäfen arbeiten für private Sicherheitsfirmen, werden aber deutlich schlechter bezahlt als ihre Kollegen im öffentlichen Dienst. Das Arbeitsgericht Bremen hat mit Urteil vom 27. April die Musterklage eines Fluggastkontrolleurs abgewiesen, der die gleiche Bezahlung fordert. Der Klägervertreter kündigte Berufung an. LEU
Urteil gegen Lohndumping
Ein Stundenlohn von sechs Euro brutto für eine Fachverkäuferin im Einzelhandel ist sittenwidrig, wenn sie den Laden faktisch allein führt, entschied das Arbeitsgericht Leipzig (Az: 2 Ca 2788-709). Es gab der Klägerin Recht, die auf 8,50 Euro pro Stunde geklagt hatte. Das entspricht zwei Dritteln des Tariflohns in Sachsen von 12,34 Euro. LEU
(aus Hinz&Kunzt 212/Oktober 2010)
(aus Hinz&Kunzt 194/April 2009)
„Bomben und Granatendonner!“, Herr C. fuchtelt wild mit den Armen, fährt sich einmal durch die zerstrubbelten, grauen Haare, dann lässt er sich schwer in einen Sessel fallen. Er ist 83 Jahre alt, groß und sehr kräftig, er hat Krieg und Kriegsgefangenschaften miterlebt, aber über sein Leben erzählen, das will er nicht mehr.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Yumpu. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen