Obdachloser muss wegen Schwarzfahrens ins Gefängnis
Weil er eine Geldstrafe wegen „Leistungserschleichungen“ nicht bezahlt hat, muss ein Obdachloser für 120 Tage ins Gefängnis. Setzt sich Justizsenator Till Steffen (Grüne) mit seiner Forderung „Kein Knast für Schwarzfahrer“ durch, könnten solche Meldungen bald Geschichte sein.