Anklage gegen DB-Sicherheitsmann
Wegen Körperverletzung muss sich ein Mitarbeiter der DB-Sicherheit vor Gericht verantworten. Er soll einen Obdachlosen zu Boden gestoßen haben. Für eine andere angebliche Attacke im AK St. Georg hat die Staatsanwaltschaft keine Beweise gefunden.