Kürzungen für alleinstehende Geflüchtete in Unterkünften verfassungswidrig
Der Staat darf alleinstehenden Asylsuchenden in „Sammelunterkünften“ die Sozialleistungen nicht länger pauschal um zehn Prozent kürzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der Beschluss gilt für manche Betroffene auch rückwirkend.