Spitalerstraße :
Straßenmusik wieder erlaubt – teilweise, manchmal

In der Spitalerstraße ist Musizieren wieder erlaubt - allerdings an dieser Stelle nur am Wochenende und mit Blasinstrumenten gar nicht. Foto: Actionpress / Uwe Widmann

Nach einem Jahr Zwangsstille darf in der Spitalerstraße wieder musiziert werden – jedenfalls ein bisschen. Das Bezirksamt Mitte hat gemeinsam mit Straßenmusikern und Gewerbetreibenden einen Kompromiss erarbeitet.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Der Bezirk Mitte hat das Verbot von Straßenmusik in der Spitalerstraße gelockert. In einem kurzen Teilstück am Glockengießerwall dürfen Straßenmusiker unter der Woche zwischen 16 und 21 Uhr nun wieder auftreten. Auch um den Mönckebrunnen herum darf täglich zwischen 12 und 21 Uhr Musik gespielt werden. Im Bereich zwischen Lange Mühren und Lilienstraße – also dem größten Straßenabschnitt – ist das Musizieren unter der Woche aber nach wie vor ganz verboten. „Aus diesem Bereich gab es massive Beschwerden“, begründet dies Bezirkssprecherin Sorina Weiland.

Seit Februar 2017 war das Musizieren in der kompletten Straße untersagt, nachdem sich Arbeiter aus den anliegenden Büros und Geschäftsleute über Lärmbelästigung beschwert hatten. Nur noch mit Ausnahmegenehmigung durfte man Musizieren. Ein runder Tisch unter anderem mit Bezirksamt, Straßenmusikern, Handelskammer und der Interessengemeinschaft Spitalerstraße hat seitdem um einen Kompromiss gerungen, der nun vorliegt.

Wie auch schon vor dem Komplettverbot sind „lautstarke Instrumente“ wie Trommeln und Blasinstrumente in der Spitalerstraße nicht erlaubt. Auch Verstärker dürfen nicht benutzt werden. Alle Regeln sind in einem Merkblatt zusammengefasst, das es in verschiedenen Sprachen gibt.

Ein Merkblatt gab es allerdings auch vor dem Verbot schon, nur hielten sich viele Musiker trotz Kontrollen durch den Bezirk nicht daran. Schuld seien „Rucksacktouristen“, die die Regelungen in Hamburg nicht kennen, hieß es damals.

Ein „Kümmerer“ für die Spitalerstraße

Damit die neuen Regeln auch eingehalten werden, hat die Interessengemeinschaft Spitalerstraße einen „Kümmerer“ eingestellt. Dafür bekommt sie vom Bezirk zunächst bis zu 24.000 Euro. Der Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma soll den Musikern Handzettel reichen und über die Auflagen informieren. „Wenn er schonmal da ist, wird er auch auf andere Dinge ein Auge haben“, sagt Bezirkssprecherin Weiland. So könnte er etwa die Stadtreinigung informieren, wenn Müll herum liege. Der Kümmerer hat zwar ein „Legitimationsschreiben“ des Bezirks dabei, verfügt aber über keine hoheitlichen Befugnisse, kann also zum Beispiel keine Platzverweise aussprechen.

Die neue Regelung soll zunächst für ein Jahr gelten. Auf dem Rathausmarkt, dem Reesendamm sowie den Alsterarkaden gilt nach wie vor ein absolutes Straßenmusikverbot.

Autor:in
Benjamin Laufer
Benjamin Laufer
Seit 2012 bei Hinz&Kunzt. Redakteur und CvD Digitales.

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