Altona :
Altona: Straßenmusik nur noch mit amtlicher Erlaubnis

Das Bezirksamt Altona hat neue Regeln festgelegt, nach denen draußen musiziert werden darf. Ohne Meldekarte ist Straßenmusik ab sofort verboten: eine hohe Hürde für die Freiluftkünstler aus aller Herren Länder.

In Altona darf er künftig nicht mehr einfach so aufspielen. Foto: m.gade/pixelio.de

Der Bezirk Altona hat beschlossen, Straßenmusik ab sofort zu reglementieren. Hinz&Kunzt-Leserin Karen Derksen entdeckte unter anderem in der Ottenser Hauptstraße neu installierte Hinweisschilder. Musikalische Darbietungen sind demnach nur noch mit einer Meldekarte des Bezirksamtes Altona geduldet. Das sind „Quasi-Verbotsschilder“, findet Karen Derksen. „Bedroht“ werde die „bunte, interkulturelle Vielfalt in Altona“.

Denn, so steht es auf einem „Merkblatt“ des Bezirksamtes: „Das Musizieren ist nur mit einer Duldungsbescheinigung, einer so genannten Meldekarte erlaubt, und somit ohne schriftliche Zustimmung/Duldung nicht gestattet!“ Diese Meldekarte kann sich, so eine Bezirksamtssprecherin, jeder im Technischen Rathaus an der Jessenstraße innerhalb der Öffnungszeiten abholen – kostenlos. Ein schriftlicher Antrag sei nicht nötig. Aber, gibt Hinz&Kunzt-Leserin Karen Derksen zu Bedenken, die Pflicht für Musikanten, sich so eine Karte zu besorgen, stellt trotzdem eine Hürde da: „Gerade für die in Altona immer auch gern gesehenen und gehörten Musiker aller Nationen“. Fehlende Deutschkenntnisse könnten hier zum Problem werden.

Der Einsatz von Dudelsäcken muss schriftlich genehmigt werden

Neues Hinweisschild in der Ottenser Hauptstraße. Foto: K. Derksen

Wer ohne Meldekarte musiziert, kann des Platzes verwiesen werden. Übrigens: Den müssen alle Musiker laut Merkblatt des Bezirksamtes ohnehin alle 30 Minuten wechseln – hin zu einem anderen Platz mindestens 150 Meter entfernt, so dass die Darbietung am alten Standort nicht mehr gehört werden kann. Die nachvollziehbare Begründung des Amtes: „Nicht alle Bürger erfreuen sich“ an Straßenmusik, insbesondere dann nicht, „wenn immer wieder an einem Platz gespielt wird und sich die Stücke ständig wiederholen“. Das dürfte vor allem für Geschäftsleute gelten, die ja ihren Platz nicht verlassen können.

Noch komplizierter wird es, wenn ein Musikant „lautstarke Instrumente wie Trommeln und Trompeten jeder Art, Dudelsackpfeifen und so weiter, sowie Verstärker, Lautsprecher und sonstige Tonwiedergabegeräte“ zum Einsatz bringen will. Die „dürfen grundsätzlich ohne schriftliche Genehmigung nicht verwendet werden“. Um so eine zu bekommen ist ein schriftlicher Antrag nötig – in deutscher Sprache und mindestens zwei Wochen im voraus. Andernfalls droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Die Schilder mit dem Hinweis auf die neuen Regelungen sind erst kürzlich aufgestellt worden. Es bleibt abzuwarten, inwiefern Meldekarte und Merkblatt sich auf den Straßensound in Altona auswirken. Karen Derksen fürchtet: „So werden nicht nur Menschen aus unserer Mitte vertrieben, Altona verliert auch ein Stück Kultur im Stadtraum, der uns allen gehört.“ BEB