Verfassungsgericht :
Sozialverbände klagen gegen Grundsicherung

Grundsicherung reiche nicht mehr zum Existenzminimum. Foto: Knut F. Domrik / pixelio.de.

Die aktuellen Regelsätze sind verfassungswidrig, das Existenzminimum angesichts extremer Preissteigerungen nicht mehr gesichert: Mit dieser Begründung wollen zwei Sozialverbände Klage beim höchsten deutschen Gericht einreichen.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Drei Euro mehr für Erwachsene, zwei Euro mehr für Kinder: Um diese Mini-Beträge wurden die Regelsätze Anfang des Jahres angehoben. Von ihnen müssen bundesweit sieben Millionen Menschen leben, die in Deutschland Hartz IV und Grundsicherung im Alter beziehen. 449 Euro erhält ein alleinstehender Erwachsener seitdem im Monat. „Unverschämt“ sei dies angesichts der steigenden Preise für Lebensmittel und Energie, urteilen die Sozialverbände VdK und SoVD – und aus ihrer Sicht auch verfassungswidrig. Die Verbände haben sich deshalb zu einer Klage gegen die Bundesregierung zusammengeschlossen.

Ihr Argument: Steigen die Preise für Lebensmittel und Energie so extrem an wie aktuell, dürfe der Gesetzgeber nicht auf eine reguläre Erhöhung der Grundsicherung warten. Die Bundesregierung verstoße gegen ihren Auftrag, das Existenzminimum zeitnah sicherzustellen.

Berechnet wurden die aktuellen Regelsätze zwischen Juni 2020 bis Juli 2021, in Pandemiezeiten also. Hier war die Mehrwertsteuer reduziert worden, die Preisentwicklung niedrig. „Schon damals war allen klar, dass diese Anpassung die tatsächliche Preisentwicklung nicht deckt“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Nun müssten die Sätze schnellstmöglich angepasst werden, um die tatsächlichen Kosten im Alltag decken zu können.

Autor:in
Anna-Elisa Jakob
Anna-Elisa Jakob
Ist 1997 geboren, hat Politikwissenschaften in München studiert und ist für den Master in Internationaler Kriminologie nach Hamburg gezogen. Schreibt für Hinz&Kunzt seit 2021.

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