Flüchtlinge in Harvestehude :
Sophienterasse bald nicht mehr „besonders“?

Weil im „besonders schützenswerten“ Wohngebiet Harvestehude keine Unterkunft für 220 Flüchtlinge entstehen darf, will das Bezirksamt nun den Bebauungsplan ändern lassen. 

Sophienterrasse
In das ehemalige Kreiswehrersatzamt an der Sophienterasse sollen 220 Flüchtlinge einziehen.

Das „besonders schützenswerte Wohngebiet“ an der Harvestehuder Sophienterasse könnte bald nicht mehr ganz so besonders sein. Noch im Januar hatte das Verwaltungsgericht geurteilt, dass die Eröffnung der geplanten Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Kreiswehrersatzamt eine „Veränderung des Gebietscharakters“ bewirken könnte und deshalb einer Klage von Anwohnern gegen die Pläne des Bezirks recht gegeben. Offenbar weil auch das Oberverwaltungsgericht die Einrichtung einer so großen Unterkunft dort kritisch sieht, will der Bezirk nun den Bebauungsplan ändern lassen. Der NDR berichtet, dass das Grundstück der geplanten Einrichtung zum „allgemeinen Wohngebiet“ umgewidmet werden soll. Dort wäre eine solche Unterkunft dann auch ohne Zustimmung der Anwohner möglich.

Der Bezirk bestätigte Hinz&Kunzt auf Nachfrage, dass sich der Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung am kommenden Dienstag mit dem Vorschlag beschäftigen wird. Bezirksamtsleiter Torsten Sevecke (SPD) wollte sich laut NDR nicht mit dem Vorschlag des Gerichts zufrieden geben, die Kapazität der Unterkunft auf 100 Plätze zu begrenzen, um den Vorgaben des „besonders schützenswerten“ Gebiets gerecht zu werden: „Wir brauchen ein neues Planrecht, um der aktuellen Notlage der Stadt und der Flüchtlinge gerecht zu werden“, sagte er.

Eigentlich sollte die Flüchtlingsunterkunft an der Sophienterasse bereits im März diesen Jahres eröffnet werden. Die Änderung des Bebauungsplans wird die Eröffnung vermutlich noch einmal um mehr als ein Jahr verzögern. Während des Verfahrens bekommen auch Anwohner die Möglichkeit, sich zu den Änderungen zu äußern.

Antiqiertes Bauplanungsrecht

15 Quadratkilometer Hamburgs sind als „besonders schützenswertes Wohngebiet“ ausgewiesen, das sind zwei Prozent der Gesamtfläche. Besonders groß ist der Anteil in den Stadtteilen Harvestehude, Groß Flottbek, Sasel, Wellingsbüttel und Poppenbüttel. Das Gesetz, das diese Wohngebiete ermöglichte, stammt aus dem Jahr 1938. Wohnen und Arbeiten sollte damit strikt getrennt werden können, in der bauintensiven Zeit nach dem Krieg wollten die Stadtplaner damit die Wohngebiete erhalten. Seit den 1960er-Jahren kennt das Baurecht nur noch „reine Wohngebiete“: Dort kann die Stadt auch soziale Einrichtungen erlauben.

Text: Benjamin Laufer
Foto: Jonas Füllner