Ab sofort übernimmt die Sozialbehörde höhere Mieten für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger*innen. Die Behörde reagiert damit auf den nicht enden wollenden Mietenanstieg in der Stadt.
Laut Mietenspiegel 2019 stiegen die Mieten in Hamburg in den vergangenen zwei Jahren um 2,6 Prozent. An diesem Anstieg orientieren sich jetzt auch die neuen Angemessenheitsgrenzen für Kaltmiete, Betriebskosten und Wasser: Etwa drei Prozent mehr darf jetzt die Wohnung einer Kleinfamilie kosten. Die Stadt zahlt für diese Hilfeempfänger*innen die Monatsmiete von bis zu 755,25 Euro.
Geringer fällt der aktuelle Anstieg bei kleinen Wohnungen aus. Aber: Erstmals übernimmt die Sozialbehörde für einen Ein-Personen-Haushalt Kosten der Unterkunft von mehr als 500 Euro pro Monat.
Kaum verändert hat sich hingegen in den vergangenen vier Jahren die Zahl der Haushalte, die auf Hilfeleistungen angewiesen sind. Wie bereits 2016 übernimmt die Behörde auch derzeit noch die Kosten für rund 140.000 Haushalte.
Auf die Mietpreisexplosion reagierte Hamburg mit einer weitreichenden Maßnahme bereits im Dezember 2017: Hilfeempfänger*innen dürfen seitdem in ihren Wohnungen bleiben, wenn der Mietpreis die Grenzwerte um nicht mehr als 20 Prozent übersteigt. Aktuelle Zahlen nicht vor. Zuletzt mussten in Hamburg vor einem halben Jahr etwa 17.000 Haushalte einen Teil ihrer Miete selber zahlen, weil sie über der sogenannten Angemessenheitsgrenze lag.
Welche Kosten werden übernommen?
Haushaltsgröße | Alte Beträge | Angemessenheitsgrenze ab 6. März 2020 |
1 Person | 495,00 Euro | 501,50 Euro |
2 Personen | 603,00 Euro | 609,60 Euro |
3 Personen | 732,75 Euro | 755,25 Euro |
4 Personen | 880,20 Euro | 909,00 Euro |
5 Personen | 1164,45 Euro | 1.180,20 Euro |
6 Personen | 1328,40 Euro | 1.345,20 Euro |
Jede weitere Person | 166,05 Euro | 168,15 Euro |