Wohin mit Sicherheitsverwahrten?

Die Justizbehörde hat 31 Zimmer für Sicherungsverwahrte in Santa Fu eingerichtet. Aber wo sollen die hin, deren Sicherungsverwahrung endet und die immer noch als gefährlich gelten? Keiner will sie haben. Zwischenlösung: das Haftkrankenhaus des Untersuchungsgefängnisses.

(aus Hinz&Kunzt 216/Februar 2011)

Hamburg reagiert auf die Gerichtsurteile in Sachen Sicherungsverwahrung: In der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel wurden jetzt 31 Zimmer für Sicherungsverwahrte eingerichtet. Das sind Gefangene, die eine schwere Straftat wie Mord oder Vergewaltigung begangen und ihre Haft schon abgesessen haben, aber noch als gefährlich eingestuft werden. Das Gericht hatte sie deshalb zu einer Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Da diese Männer ihre Strafe aber schon abgesessen haben, müssen sich ihre Lebensbedingungen deutlich von denen eines Häftlings unterscheiden.

Sieht aus wie Knast, ist es irgendwie auch. Aber hier werden jetzt die SICHERUNGSVERWAHRTEN leben.
Sieht aus wie Knast, ist es irgendwie auch. Aber hier werden jetzt die SICHERUNGSVERWAHRTEN leben.

In Hamburg geht es derzeit um 14 Männer. Jetzt ziehen sie  innerhalb der Anstalt um: in ein Zimmer, das mit 17 Quadratmetern doppelt so groß ist wie eine normale Zelle. Ausgestattet mit einem Bett mit Schubladen, einem Schreibtisch, Phonotisch, Regal und einem Sofa. Bezogen mit blauem Stoff. Alles in der hauseigenen Werkstatt gebaut und bezogen – und schwer entflammbar. Auf dem Flur gibt es sogar Küchen und Kühlschänke mit einem Fach für jeden, Waschmaschine und Trockner. Sie haben auch mehr Rechte: Sie dürfen telefonieren, sooft sie wollen, und werden nicht so früh eingeschlossen. Sie dürfen sogar öfter Besuch empfangen. Theoretisch jedenfalls. „Sofern die Personalsituation das zulässt“, sagte JVA-Leiter Andreas Gross bei der Präsentation der Räume. Schließlich sollen die „normalen“ Strafgefangenen nicht benachteiligt werden. In der Praxis sei das jedoch kein Problem, so Gross: Die Sicherungsverwahrten haben wenig Kontakt nach draußen und somit ohnehin selten Besuch.

Problematisch bleibt die Unterbringung der Männer, die aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) entlassen werden mussten und müssen, weil die Sicherungsverwahrung länger als zehn Jahre dauerte oder nachträglich verhängt worden war. Wegen der medialen Hetzjagd schrecken jetzt selbst solche Einrichtungen davor zurück, die Männer aufzunehmen, die sich zuvor dazu bereit erklärt hatten. Zwischenlösung in Hamburg: Sie sollen im Haftkrankenhaus des Untersuchungsgefängnisses (UG) unterkommen. Ob die Santa-Fu- oder die UG-Lösung vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem EGMR Bestand hat, bleibt abzuwarten. Laut Urteil darf die Unterkunft nicht räumlich oder organisatorisch an ein Gefängnis gebunden sein. Der Grund: Die Männer haben ihre Haftstrafe verbüßt und sitzen präventiv ein. Dadurch erbringen sie „ein hohes Opfer für die Gesellschaft“, so die Richter.

Text: Birgit Müller
Foto:
Hannah Schuh

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