Warnung per Lautsprecher : S-Bahn-Fahrer verleumdet „Musikanten“

Über eine Lautsprecheransage bittet ein S-Bahn-Fahrer die Fahrgäste, bettelnden Musikern im Zug kein Geld zu geben. Sie gehörten zu einer organisierten Bettlerbande. Stimmt das? Weder Bahn noch Polizei haben Hinweise.

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Als am Jungfernstieg die Musiker in die S1 einstiegen, warnte der S-Bahn-Fahrer vor ihnen.

Der Großteil der Fahrgäste in der S-Bahnlinie 1 war gerade auf dem Weg zur Arbeit, als ihr Zug am Mittwochmorgen um 9 Uhr in die Haltestelle am Jungfernstieg rollte. Für einige Musiker, die in den Zügen gegen Spende Ständchen darbieten, hatte der Arbeitstag da schon begonnen. Dass die „Musikanten“ nun zustiegen, darauf machte der Fahrer der S-Bahn in einer Lautsprecherdurchsage aufmerksam. Sie würden zu einer „in Hamburg bekannten organisierten Bettlerbande“ gehören. Die Fahrgäste sollten ihnen deshalb kein Geld geben. Offenbar kein Einzelfall: Bei Twitter schreibt ein Nutzer jedenfalls, er habe diese Durchsage bereits häufiger gehört – „aber ausschließlich in S-Bahnen im Citytunnel“.

Es ist das alte Vorurteil: Bettler aus Osteuropa arbeiten nicht auf eigene Rechnung, sondern müssen ihre Einnahmen an dubiose Hintermänner abgeben, die sie nach Feierabend mit dem Mercedes abholen. Die Bettler und Straßenmusiker hätten selbst davon nur wenig. Auch in der Verwaltung der S-Bahn hört man hinter vorgehaltener Hand: Das sei doch bekannt.

Nachfrage in der Pressestelle der Deutschen Bahn, die die S-Bahn in Hamburg betreibt. Welche Erkenntnisse hat das Unternehmen über den Hintergrund dieser Musiker, insbesondere was ihre Zugehörigkeit zu organisierten Bettlerbanden gehört? Die Antwort darauf fällt knapp aus: „Ermittlungen hierzu obliegen der Bundespolizei und den Behörden“, sagt eine Sprecherin.

Also fragen wir die Polizei. „Musikanten im Bahnbereich“ seien den Beamten zwar bekannt, sagt Bundespolizeisprecher Rüdiger Carstens. Aber: „Hinweise auf organisierte musizierende Bettlerbanden hat die Bundespolizeiinspektion Hamburg nicht.“ Ähnlich antwortet auch die Landespolizei. In der ganzen Stadt seien keine organisierten Bettlerbanden bekannt, heißt es. Die Mär der kriminell organisierten Bettler, sie bleibt in diesem Fall ein Vorurteil. „Und Betteln an sich ist nicht verboten“, ergänzt Polizeisprecher Andreas Schöpflin.

HVV untersagt Musizieren in Bahnen

In den Zügen der S-Bahn allerdings schon. „Fahrgästen ist es insbesondere untersagt, in den Fahrzeugen oder auf den Betriebsanlagen zu musizieren oder zu betteln“, heißt es in den Beförderungsbedingungen des HVV. Und die Hausordnung der Deutschen Bahn verbietet Betteln in den Bahnhöfen. Livemusik bedarf dort einer vorherigen Geneh­migung durch das Bahnhofsmanagement.

Deswegen kann die Bahnsprecherin auch wenig Anstößiges an der Durchsage des Fahrers finden. Zwar gebe es keine Anweisung dazu, sagt sie. „Es ist jedoch durchaus legitim, darauf hinzuweisen, dass das Musizieren und Betteln in Zügen und Bahnhöfen nicht erlaubt ist.“ Es gäbe auch zahlreiche Beschwerden von Fahrgästen, die sich von den oft „laienhaften“ Darbietungen gestört fühlten. In diesen Fällen würden auch schon mal die Mitarbeiter der DB Sicherheit ausrücken. „Sie machen diese Fahrgäste auf die Bestimmungen aufmerksam und setzen die Befolgung durch.“ Auf die Bestimmungen hinzuweisen ist das eine – Menschen verleumden allerdings etwas völlig anderes.

Text und Foto: Benjamin Laufer