Die niedersächsische Stadt Peine erteilt neuerdings Stadtverbote: Wer randaliert, muss monatelang draußen bleiben
(aus Hinz&Kunzt 183/Mai 2008)
„Mal angenommen, Sie verstehen sich mit Ihrer Frau nicht, da gibt es den einen und anderen Hieb; das ist nicht in Ordnung, da gibt es einen Slogan: Wer schlägt, muss gehen – und damit gehen Sie aus der Wohnung raus. Das ist also ein Platzverweis aus der Wohnung.“ Der Polizeisprecher der Stadt Peine, Stefan Rinke, beschreibt mit dem Vergleich, was seine Beamten in Zukunft machen werden: Peine, ein 50.000-Einwohner-Städtchen zwischen Hannover und Braunschweig, hat gerade ein Stadtverbot für Randalierer und Schläger beschlossen. Dabei sei die Maßnahme an hohe Hürden gebunden: „Für das Erteilen eines Stadtverbotes sind eindeutige Straftaten gefordert wie Körperverletzungsdelikte, Eigentumsdelikte, aber auch Farbschmierereien.“ Und: „Es muss die Prognose bestehen, dass einer eine Straftat wieder begeht.“
So funktioniert das Stadtverbot: Wer in Peine bei einer Straftat er-wischt wird und wer im Verdacht steht, dieses wieder zu tun, bekommt das Stadtverbot an Ort und Stelle erteilt. Die Polizisten überreichen ihm dazu ein Formular sowie eine Kopie des Peiner Stadtplans mit dem rot markierten Gebiet der Innenstadt: Diese Zone darf er von nun an für die nächsten drei oder sechs Monate nicht mehr betreten. Wer in die Innenstadt zum Zahnarzt oder Bahnhof muss, braucht für jeden einzelnen Besuch eine Genehmigung vom Ordnungsamt. Wer trotz Verbots durch die Straßen schlendert, riskiert ein Zwangsgeld von 250 Euro. Geschieht dies öfter, kann eine Zwangshaft folgen. Zugleich wird strafrechtlich ermittelt; mit dem Stadtverbot allein ist eine Tat also nicht abgegolten.
Nicht nur die Bewohner und Besucher der schnuckeligen Altstadt und ihrer umliegenden Parks sollen vor möglichen Taten mutmaßlicher Täter geschützt werden. Auch ein Gewerbegebiet nördlich der Autobahn in Peine-Nord wurde als Sperrgebiet ausgewiesen. Hier befinden sich ein Großmarkt für Unterhaltungselektronik sowie ein Baumarkt, wo es häufig zu Ladendiebstählen komme. Sollte sich das Stadtverbot in diesen zwei Zonen bewähren – und Stefan Rinke hat daran keinen Zweifel –wird es weitere Verbotsflächen geben. Womöglich könnte das Stadtverbot schon bald auf den gesamten Kreis Peine ausgedehnt werden.
ich: „Die Masse unserer Aufenthaltsverbote zielen auf Drogenhändler, bei denen es sich überwiegend um Auswärtige handelt.“ Auch in Osnabrück habe sich die Lage wieder beruhigt; es habe aber Jahre mit mehr als 50 Stadtverboten gegeben. In Göttingen beeilt sich das Ordnungsamt zu erklären, das Stadtverbot sei bisher nicht mehr als eine Maßnahme gegen Drogenkuriere, die von außerhalb in die Stadt kämen und die man sich so vom Halse zu halten versuche.
Dass es überhaupt möglich ist, Menschen auf den Verdacht hin, sie könnten Straftaten verüben, von Plätzen oder aus ganzen Stadtteilen zu verweisen, liegt auch an den sogenannten Chaos-Tagen, die ihren Höhepunkt Mitte der 90er-Jahre erreichten: Punker aus ganz Norddeutschland trafen sich damals am Hauptbahnhof in Hannover, um auf ihre Weise feiernd durch die Stadt zu ziehen. Oft eskalierte die Situation: Es kam zu Pöbeleien, zu Rangeleien, mitunter zu regelrechten Straßenschlachten mit der Polizei.
Das Land Niedersachsen erließ schließlich eigens das Niedersächsische Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Es ermöglicht der Polizei, Menschen nur auf den Verdacht hin, sie könnten Straftaten begehen, des Ortes zu verweisen – mittels Platzverweisen, Aufenthalts- und Stadtverboten. Die Stadt Peine beruft sich ausdrücklich auf dieses Gesetz.
Und was passiert in Hamburg? Ein mehrmonatiges Stadtverbot ist ein ganz anderes Kaliber als ein Platzverweis, wie es ihn auch am Hamburger Hauptbahnhof gibt und der für maximal 24 Stunden verhängt werden kann. Juristen geben zu bedenken, dass bei einem längeren Stadtverbot besonders die Grundrechte auf Bewegungsfreiheit und auf Freizügigkeit womöglich unverhältnismäßig eingeschränkt würden. Der Hamburger Rechtsanwalt Andreas Beuth sagt: „Auch das Hamburger Sicherheits- und Ordnungsgesetz sieht prinzipiell ein mehrmonatiges Aufenthaltsverbot für verschiedene Stadtteile vor.“ Angewendet werde es bei Drogendelikten – oder bei Demonstrationen. „Doch das sind erst mal Ermessenentscheidungen der Polizei, und die Gerichte machen da oft nicht mit – wenn sie angerufen werden.“ Als kürzlich einem Bürger im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Bau eines Hotels im Schanzenpark von der Polizei für drei Monate untersagt wurde, den Park zu betreten, habe das Verwaltungsgericht dieses Verbot sofort kassiert.
Noch diffuser wird es, wenn nicht mehr die Polizei handelt, sondern Sicherheitsdienste entscheiden, ob Verstöße wie „öffentliches Lärmen“ oder „aggressives Betteln“ vorliegen. Aktuelles Paradebeispiel ist Düsseldorf: Hier geht ein städtischer Ordnungsdienst in der Innenstadt teilweise recht rabiat gegen Menschen vor, die auf der Straße leben. Wer etwa etwas länger in einem Fahrhäuschen der städtischen Straßenbahn sitzt und keine so genannte Fahrabsicht nachweisen kann, kassiert ein Ordnungsgeld in Höhe von 38 Euro und wird zugleich des Platzes verwiesen.
Dann ist da noch der Dauerbrenner Alkohol in der Öffentlichkeit: Schon wird unter einigen Peiner Bürgern diskutiert, ob die Stadt nicht endlich etwas gegen die Menschen unternehmen kann, die in mal kleineren, mal größeren Gruppen um den Marktbrunnen herum lagern, während sie selbst auf Stühlen in den Straßencafés sitzen – jetzt, wo man doch mit dem Stadtverbot ein deutliches Zeichen gesetzt habe. Wenigstens während der Sommermonate!
Verschiedene süddeutsche Städte haben mittlerweile das Trinken von Alkohol in ihren Innenstädten verboten, etwa Marburg, Euskirchen, Freiburg im Breisgau und jüngst Heidelberg. Auch einige ostdeutsche Regionen machen es ähnlich. Besonders kurios: das Alkoholverbot in der Havelstadt Werder, wo doch der Ort durch sein feuchtfröhliches Baumblütenfest überregional bekannt wurde – weshalb an den jeweiligen Festtagen das Verbot außer Kraft gesetzt wird.
Der Leiter des Peiner Ordnungsamts Lutz Hoffmann benennt einen gewissen inneren Widerspruch: „Wir haben hier öffentliche Feste, da ist das Biertrinken ausdrücklich erwünscht.“ Schließlich werde das Stadtbild von Peine schon durch das Gebäude der örtlichen Brauerei geprägt. „Die so genannte Bierdosenfraktion, wie sie manchmal von Zeitungen genannt wird, ist vom Stadtverbot nicht betroffen“, wiegelt auch Peines Polizeisprecher Stefan Rinke die Begehrlichkeiten einiger Bürger ab. Jedenfalls, solange es nicht eine andere Gesetzeslage gibt: „Es mag bei vielen Bürgern nicht akzeptiert sein, dass man etwa an einem Brunnen sitzt und Alkohol konsumiert, aber es ist nicht verboten. Und solange es nicht verboten ist, ist es erlaubt.“
Auf dem Marktplatz von Peine sitzen Reinhard Thiel und Harry Odenheit und schauen in den Himmel, ob sich nicht doch die Sonne blicken lassen will. Sieverschweigen nicht, dass sie an manchen Tagen das eine und andere Bier zischen und sich dazu hier gerne treffen. Vom Stadtverbot fühlen sie sich nicht gemeint: „Das ist nur wegen der Hooligans“, winkt Harry Odenheit ab. „Na ja, unser Bürgermeister greift jetzt mal so hart durch – wegen der Touristen.“ Sein Kumpel Reinhard Thiel macht sich ebenfalls keine Sorgen: „Die Polizisten, die hier Streife gehen, die kennen uns seit Jahren; wir duzen uns auch mit denen.“ Erst neulich sei einer vorbei gekommen und hätte gemeint: „Ihr könnt hier ruhig euer Bier trinken; gegen euch haben wir nichts.“
Sie zucken mit den Achseln und erzählen lieber von der Peiner Altstadt. Sie kennen sich hier aus: Wo wir stehen, mitten auf dem Marktplatz, hätte es früher einen unterirdischen Gang gegeben, vom Gericht rüber zum Gefängnis, wo die Gefangenen in Fußketten zur Verhandlung und wieder zurück gebracht wurden. Links und rechts davon – jede Menge Keller, Dutzende von Kriechgängen, endlose Katakomben. „Is’ alles hohl hier unter uns“, sagt Reinhard Thiel. Er lobt die schön restaurierten Giebel an den Fachwerkhäusern, den frisch gepflasterten Marktplatz. Doch, doch: Er lebe gerne hier.