Ein 30-jähriger Obdachloser aus Polen ist am Sonntag tot in seinem Raum im Abschiebegefängnis am Hamburger Flughafen aufgefunden worden. Woran er gestorben ist und wieso er nicht bleiben durfte, ist noch unklar.
Am 9. Juli sollte der 30-Jährige nach Polen abgeschoben werden. Zwei Tage vorher wurde er tot aufgefunden. Das Landeskriminalamt ermittelt nun, woran er gestorben ist. Nach Auskunft der Polizeipressestelle gibt es keine Hinweise auf Fremdverschulden. Der Leichnam des Mannes wurde zur Obduktion ins Institut für Rechtsmedizin gebracht. Ein Ergebnis gibt es bislang nicht. Nach Hinz&Kunzt-Informationen war der Mann drogenkrank und hatte keinen festen Wohnsitz.
Behörde lässt rechtliche Gründe offen
Unklar ist , wieso der Pole vor seinem Tod überhaupt als ausreisepflichtig galt. Wie die Hamburger Ausländerbehörde auf Nachfrage mitteilte, wurde ihm das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit aberkannt, das seit 2011 auch für polnische EU-Bürger gilt. Die Begründung der Behörde: Der Mann sei zuvor mehrfach straffällig geworden. Laut Freizügigkeitsgesetz kann das unter bestimmten Umständen ein Grund sein, Einreise oder Aufenthalt zu verbieten. Eine strafrechtliche Verurteilung allein rechtfertigt das jedoch noch nicht. Auch die Art des Vergehens spielt laut Gesetz bei der Entscheidung eine Rolle. Welche Delikte dem Mann zur Last gelegt wurden und ob er deshalb sein Recht auf Freizügigkeit verlor, ist für Hinz&Kunzt nicht nachzuvollziehen. Die Frage, wann und auf welcher rechtlichen Grundlage dem Mann das Recht auf Freizügigkeit zuletzt aberkannt wurde, ließ die Ausländerbehörde unbeantwortet. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft wurde er aktuell keiner Straftat beschuldigt.
Beim Versuch der Rückkehr immer wieder gescheitert
Offenbar versuchte der Pole seit früher Jugend immer wieder, sich eine Existenz in Hamburg aufzubauen. Seine erste Abschiebung erlebte er schon als Kind, als er zusammen mit seinen Eltern die Stadt verlassen musste. Die Familie hielt sich laut Behörde illegal hier auf. Im Jahr 2002 versuchte der damals noch Minderjährige, wieder zurückzukehren. Er habe einen Antrag auf Familiennachzug gestellt, teilt die Ausländerbehörde mit. Demnach wollte er bei seinen Großeltern in Hamburg leben. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt, der Junge erneut abgeschoben. Er versuchte danach immer wieder, zurückzukehren, wurde aber jedes Mal erneut abgeschoben – auch als die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Polen schon galt.