Die Bahn hatte mehreren Obdachlosen, die auf ihrem Gelände schliefen, Hausfriedensbruch vorgeworfen. Doch nach Hinz&Kunzt-Recherchen wurden die Strafbefehle nun zurückgenommen: Die Bahn hatte zu spät Anzeige erstattet.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat nach Recherchen von Hinz&Kunzt in mehreren Fällen Strafbefehle gegen Obdachlose zurückgenommen. Die Obdachlosen hatten im Frühjahr 2017 auf einem Bahn-Grundstück kampiert und waren dafür von dem Konzern wegen Hausfriedensbruchs angezeigt worden – allerdings erst einen Tag nach Ablauf der gesetzlichen Frist von drei Monaten. Das hatte jedoch keiner der beteiligten Richter und Staatsanwälte bemerkt.
Staatsanwaltschaft stellt Gnadengesuch bei der Justizbehörde
Ein Strafbefehl war sogar bereits rechtskräftig: 450 Euro sollte ein Obdachloser bezahlen – 30 Tagessätze zu je 15 Euro. Auf Nachfrage von Hinz&Kunzt prüfte die Staatsanwaltschaft den Fall erneut und stellte anschließend ein Gnadengesuch bei der Justizbehörde. In einem anderen hat sie vor Gericht ihren Strafbefehlantrag zurückgenommen, um einen Schuldspruch zu verhindern. Und in einem dritten Verfahren beantragte sie die Aufhebung des Strafbefehls.
Die Überprüfung der Akten sei „mühselig“ gewesen, sagt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach, gegenüber Hinz&Kunzt. „Aber das zeigt, dass wir in der Lage sind, uns zu korrigieren, wenn wir uns verrechnet haben.“
Auch das Verfahren gegen den Hinz&Künztler David ist eingestellt worden. Er sollte eigentlich ebenfalls 450 Euro Strafe zahlen – was bei vielen Hinz&Kunzt-Lesern Empörung ausgelöst hatte. Doch seine Anwältin Alexandra Elek bemerkte die Fristüberschreitung bei der Anzeige – und ging erfolgreich dagegen vor. Sie vermutet, dass in den Behörden weniger genau hingesehen wird, wenn es kein großes öffentliches Interesse an einem Fall gibt: „Das wäre bei einem Deutsche Bank-Chef Ackermann wahrscheinlich nicht passiert.“