Neue Unterkunftskosten :
Nur scheinbar mehr Geld vom Amt

Jahr für Jahr steigen die Mieten in die Höhe. Deswegen hat die Sozialbehörde ab Juni die Angemessenheitsgrenzen für Hilfeempfänger angepasst. Foto: Actionpress / United Archives GmbH

Die Sozialbehörde hat zum 1. Juni die sogenannten Kosten der Unterkunft für Hilfeempfänger angepasst. Bei der angekündigten Erhöhung handelt es sich in Wahrheit jedoch um eine Kürzung.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Auf den Preisanstieg durch den Mietenspiegel 2017 hat die Sozialbehörde jetzt reagiert. Seit Juni 2019 übernimmt das Jobcenter auch höhere Mieten. Für einen Ein-Personen-Haushalt dürfen die Mietkosten monatlich bis zu 495 Euro betragen. Ein Anstieg um immerhin 14 Euro.

Das Problem daran: Seit Juni werden auch Wasserkosten eingepreist, die monatlich 18,50 Euro betragen. Bislang bezog sich die Summe, die vom Amt übernommen wird ausschließlich auf die Bruttokaltmiete. Faktisch findet also eine Senkung der Obergrenze um 4,50 Euro statt.

Haushaltsgröße Alte Beträge* Angemessenheitsgrenze ab 1. Juni 2019**
1 Person 481,00 Euro 495,00 Euro
2 Personen 577,20 Euro 603,00 Euro
3 Personen 696,75 Euro 732,75 Euro
4 Personen 836,10 Euro 880,20 Euro
5 Personen 1.121,40 Euro 1.164,45 Euro
6 Personen 1.281,60 Euro 1.328,40 Euro
Jede weitere Person 160,20 Euro 166,05 Euro

* bis 31. Mai 2019 – ohne Heizkosten und ohne Wasserkosten
** ohne Heizkosten, mit Wasserkosten

Die steigenden Mietkosten in Hamburg sind auch für Hilfeempfänger ein Problem. Eigentlich zahlt deren Miete das Amt. Wer jedoch die sogenannten Angemessenheitsgrenzen überschreitet, muss selber für die Differenz aufkommen. Im schlimmsten Fall droht gar ein Umzug. Wenn der Mietpreis die Grenzen um mehr als 20 Prozent überschreitet, erhalten Hilfeempfänger eine Aufforderung zur Kostensenkung. Da niemand seine Miete selber senken kann, ist die logische Konsequenz der Umzug. 424 Empfängerhaushalte erhielten 2018 solch eine Aufforderung.

Die Wohnungssuche für Hartz-IV-Empfänger ist allerdings besonders schwer. Für Singles gibt es beispielsweise kaum Wohnungen, deren Miete komplett vom Amt übernommen wird: Gerade einmal 58 der aktuell über das Portal Immobilienscout24 angebotenen 1087 Wohnungen (Stand: 25. Juli 2019) liegen in diesem Preissegment. Ein Teil dieser eh schon seltenen Single-Wohnungen wird zudem „nur an Studenten“ vermietet.

Autor:in
Jonas Füllner
Jonas Füllner
Seit 2013 bei Hinz&Kunzt - erst als Volontär und inzwischen als angestellter Redakteur.

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