Wohnraumschutzbericht :
Neuer Bericht, altbekannte Probleme

Leerstand in Bergedorf: Am Klingelschild des Altbaus im Reetwerder 3 erinnert nichts mehr an die Mieter:innen. Foto: Lena Maja Wöhler

Der Senat hat am Dienstag den Wohnraumschutzbericht für das Jahr 2021 beschlossen. Der Tenor: Hamburgs Behörden gehen entschlossen gegen unrechtmäßigen Leerstand vor. Wer genauer hinschaut, stößt auf ungelöste Probleme.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Nach dem heute vom Senat beschlossenen Wohnraumschutzbericht kämpft die Stadt erfolgreich gegen Leerstand: Gut 1250 zweckentfremdete Wohnungen wurden 2021 wieder vermietet, nachdem Hamburgs Ämter ungenehmigten Leerstand oder unrechtmäßige Umnutzung als Ferienwohnung entdeckt haben. 2020 lag diese Zahl noch bei 975. Die verhängten Bußgelder stiegen um 70 Prozent auf insgesamt 2,4 Millionen Euro. Allerdings stehen in Hamburg immer noch mindestens 2500 Wohnungen leer.

Die Schwierigkeiten beim Wohnraumschutz zeigen sich exemplarisch am Beispiel des Hauses Reetwerder 3. Seit mehr als fünf Jahren steht die stattliche Immobilie nahe des Bergedorfer Bahnhofs leer, ein Ende des Ärgernisses ist nicht in Sicht. Das Haus steht seit September 2020 unter Zwangsverwaltung, weil die Eigentümerin einer Bank Geld schuldet. Zur Zwangsversteigerung kommt es aber nicht, weil der Anwalt der Besitzerin Gutachten zum Wert der Immobilie immer wieder erfolgreich anfechtet.

Der stattliche Altbau an der Ecke Alte Holstenstraße/Reetwerder im Jahr 2018. Foto: Lena Maja Wöhler

Gegen die ehemalige Vermieterin des Hauses ermittelt die Staatsanwaltschaft bereits seit März 2019 wegen des Verdachts auf Mietwucher. Ergebnis: bislang keines. Die Aufklärung des Sachverhalts sei „sehr schwierig“, so eine Sprecherin auf Hinz&Kunzt-Nachfrage, „weil der Nachweis wucherrelevanter Mietüberhöhungen für die jeweiligen Mietverhältnisse erbracht werden muss“. Ob und wann das nach fast viereinhalb Jahren Ermittlungen gelingen wird, scheint ungewiss.

Auch zivilrechtliche Klagen der Stadt ziehen sich schier endlos in die Länge. Mindestens 160.000 Euro fordert das Jobcenter seit 2019 von der Vermieterin, neben überhöhten Mieten geht es vor allem um die Rückzahlung von Unterbringungskosten. Der Hintergrund: Nachdem weder Eigentümerin noch Vermieterin sich um den Erhalt der Immobilie gekümmert hatten, ließ das Bezirksamt im Mai 2018 das Haus räumen. 150 Menschen, darunter viele Kinder, verloren ihre Wohnung, ein Teil von ihnen landete in einer städtischen Notunterkunft.  

 

Autor:in
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas schreibt seit vielen Jahren für Hinz&Kunzt - seit 2022 als angestellter Redakteur.

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