Besseren Schutz für Neu- und Altmieter verspricht eine Bundesratsinitiative des Senats. Beim Mieterverein zu Hamburg überwiegt jedoch die Skepsis, denn Abzock-Vermietern drohen weiterhin keine Konsequenzen.
Geht es nach dem Willen des Hamburger Senats, dann sollen Mieter künftig besser vor horrenden Mietsteigerungen geschützt werden. Die Hebel dazu: Kappungsgrenze absenken, Mietpreisbremse verschärfen und Kündigungsschutz verbessern. Am Dienstag, den 3. September, hat der Senat deswegen eine Bundesratsinitiative zur Reform des Mietrechts verabschiedet. Aufgabe in den kommenden Wochen sei es nun, die anderen Bundesländer von der Notwendigkeit der Reform des Mietrechts zu überzeugen, heißt es aus der Stadtentwicklungsbehörde.
Was soll sich konkret ändern? Bislang dürfen Vermieter innerhalb von drei Jahren die Miete um 15 Prozent erhöhen, wenn diese noch unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Der Entwurf des Hamburger Senats sieht jetzt vor, den Anstieg auf zehn Prozent zu begrenzen.
„Zudem wollen wir Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, vor der vermeidbaren Obdachlosigkeit schützen“– Justizsenator Dr. Till Steffen
Hilfe erhalten sollen zudem auch Menschen in finanzieller Notlage. Bislang drohte ihnen bei Zahlungsverzug zügig die Kündigung. Das will der Senat ändern und dafür die Schonfristzahlung auf zwei Monate ausweiten. Das bedeutet: Eine ordentliche Kündigung wird durch die Zahlung des offenen Betrags innerhalb von zwei Monaten wirkungslos. Dadurch könne man Mieter „vor der vermeidbaren Obdachlosigkeit schützen“, sagt Justizsenator Dr. Till Steffen.
Mietanstieg bremsen
Ändern will der Senat auch die Mietpreisbremse: Die sogenannte Rügepflicht soll abgeschafft werden. Bislang konnten Neumieter überhöhte Mieten bis zum dem Zeitpunkt einer Rüge beim Vermieter zurückverlangen. Nach den Plänen des Senats kann die zu viel gezahlte Miete künftig ab Vertragsunterzeichnung zurückverlangt werden. „Damit wird die Durchsetzung der Mietpreisbremse erleichtert, wovon wir uns ebenfalls eine positive Wirkung auf die Mietentwicklung versprechen“, sagt die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Dorothee Stapelfeldt (SPD). Diese Regelung würde allerdings nur für neu abgeschlossene Mietverträge gelten.
Lobende Worte, jedoch auch reichlich Kritik handelt sich der Senat für seinem Vorstoß vom Mieterverein zu Hamburg ein. Es sei positiv, dass Mieter künftig überhöhte Mieten leichter zurückfordern könnten. Vorstand Siegmund Chychla bemängelt aber, dass weiterhin eine Handhabe gegen Abzock-Vermieter fehlt. Vermietern, die unrechtmäßig überhöhte Mieten verlangen, drohen keinerlei Sanktionen. Chychla regt daher Nachbesserung am Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes an: Damit wäre geregelt, dass die Miete nicht mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Bei Verstößen dagegen drohen Bußgelder.
Tatsächlich hieß es noch vor drei Wochen auf Hinz&Kunzt-Nachfrage aus der Stadtentwicklungsbehörde, auch die Verschärfung von Paragraph 5 sei Gegenstand der Gespräche im Bündnis mit der Wohnungswirtschaft. Jetzt aber heißt es: Der Senat habe sich darauf verständigt, eine Mietrechtsreform ohne diese zusätzliche Gesetzesänderung im Bundesrat einzureichen. Auch so hätten Justiz- und Stadtentwicklungsbehörde ein gutes Paket für die Hamburger Mieter geschnürt.
Siegmund Chychla befürchtet allerdings weiterhin hohe Mietsteigerungen. „Spätestens der Hamburger Mietenspiegel 2019 wird die Annahme des Hamburger Senats widerlegen, dass ein wirksamer Schutz vor überhöhten Mieten ohne Sanktionen möglich ist“, entgegnet der Chef des Mietervereins. Seine Hoffnungen hat er noch nicht begraben. Im Herbst ist mit der Veröffentlichung zu rechnen: „Wir erwarten spätestens dann, dass der Senat die Bundesratsinitiative zu Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz endlich auf den Weg bringt.“