Hinz&Kunzt kritisiert den nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit, den die Bundesregierung am Mittwoch verabschieden will. Er enthält keine konkreten Hilfen, bemängelt Geschäftsführer Jörn Sturm.
Die Bundesregierung will am Mittwoch ihren Plan zur Abschaffung der Obdachlosigkeit verabschieden. Der erste „Nationale Aktionsplan“ legt fest, wie das EU-weit beschlossene Ziel erreicht werden soll. „Für die Menschen auf der Straße bringt der Plan gar nichts“, meint Hinz&Kunzt-Geschäftsführer Jörn Sturm. „Hier werden nur bekannte Probleme aufgelistet, aber keine messbaren Ziele festgelegt und keine konkreten Hilfen beschlossen.“
Der „Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit“ versteht sich als „bundesweiter Handlungsleitfaden“. Verbindliches Handeln sucht man dort vergebens, sondern „es werden alle Stakeholder eingeladen, langfristig im Rahmen ihrer Kompetenzen, Expertise und Verantwortung im Nationalen Forum gegen Wohnungslosigkeit an der Entwicklung und Umsetzung von Instrumenten, Maßnahmen und Handlungsempfehlungen und deren Evaluation zur Prävention und Bekämpfung der Obdach- und Wohnungslosigkeit mitzuwirken.“
„Wir brauchen keine weiteren Absichtserklärungen und Leuchtturmprojekte, sondern konkrete Maßnahmen und Mittel.“– Jörn Sturm
Bundesweit gelten mindestens 426.800 Menschen als wohnungslos, geschätzt 37.400 leben auf der Straße. Woher ausreichend Geld für den Bau der für sie dringend benötigten Wohnungen kommen, steht im Aktionsplan nicht. „Wohnen ist ein Menschenrecht“, so Jörn Sturm von Hinz&Kunzt. „Wir brauchen keine weiteren Absichtserklärungen und Leuchtturmprojekte, sondern konkrete Maßnahmen und Mittel, um die Not der Obdachlosen zu lindern. Ohne Wohnung ist ein menschenwürdiges Leben nicht möglich.“
Die EU-Menschenrechtskommissarin hat dazu kürzlich Eingriffe in den Wohnungsmarkt gefordert. Ideen dazu hat auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W): In der Mai-Ausgabe von Hinz&Kunzt fordert die Geschäftsführerin Sabine Bösing u.a. Kontingente im Sozialwohnungsbestand, die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit und die Nutzung von leerstehendem Büroraum.