Bundesarbeitsministerium : Bundesarbeitsministerium: Kein Hartz IV mehr für arbeitssuchende Zuwanderer

Arbeitssuchende Zuwanderer aus EU-Staaten dürfen künftig kein Hartz IV mehr beziehen. Eine entsprechende Anweisung verschickte jetzt das Bundesarbeitsministerium – offenbar vorbeugend.

Nicht einen Pfennig sollen Zuwanderer auf Arbeitssuche künftig in Deutschland vom Amt bekommen. Foto: Klaus-Uwe Gerhardt/pixelio.de

Die Bundesregierung aus CDU und FDP will künftig keine Leistungen mehr nach dem SGB II („Hartz IV“) an arbeitssuchende EU-Bürger zahlen. Das berichtet die Frankfurter Rundschau und bezieht sich dabei auf eine Geschäftsanweisung des Bundesarbeitsministeriums an die Bundesagentur für Arbeit.

Bisher konnten Angehörige der 17 EU-Staaten, die 1953 wie Deutschland das Europäische Fürsorgeeinkommen (EFA) unterzeichneten, in Deutschland als Arbeitssuchende Hartz IV beantragen. Zu den EFA-Staaten zählen unter anderem Spanien, Griechenland und Portugal, aber auch Schweden, Norwegen und die Türkei. Dass Hartz-IV-Leistungen unter das EFA fallen, entschied 2010 das Bundessozialgericht.

Mit der Anweisung des Bundesarbeitsministeriums wird diese richterliche Entscheidung außer Kraft gesetzt. Dafür reaktiviert die schwarz-gelbe Regierung Bestimmungen des zweiten Sozialgesetzbuches, nach denen Zuwanderer, die zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen, drei Monate lang keinen Hartz-IV-Leistungsanspruch haben. Anspruch auf Sozialhilfe haben sie aber auch nicht. Die Begründung des Ministeriums für die Anweisung: Für alle EU-Bürger soll künftig gleiches Recht gelten, ob aus EFA-Staaten oder nicht. Nahe liegt die Vermutung, dass die Bundesregierung sich so vor der möglicherweise steigenden Zuwanderung von Arbeitssuchenden etwa aus Griechenland oder Spanien schützen will.

Bemerkenswert: Die Bundesagentur für Arbeit, die die Anweisung des Ministeriums umsetzen soll, reagierte irritiert. Laut Frankfurter Rundschau lag die Zahl der Hartz-IV-Anträge von Zuwanderern aus EFA-Staaten bisher „im Promillebereich“. Aus BA-Sicht gebe es „keinen Handlungsbedarf“. BEB