Alkoholverbot : Ausschuß prüft CDU-Antrag

Die CDU will eine gesetzliche Grundlage für Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Der Antrag wurde mit den Stimmen der SPD an den Innenausschuß überwiesen. Die Opposition kritisiert das. Es gehe nicht um Problemlösung, sondern um Verdrängung.

Vielleicht künftig verboten: Alkohol in der Öffentlichkeit. Foto: Gerd Altmann/pixelio.de

Die Frage des Umgangs mit Menschen, die in der Öffentlichkeit Alkohol trinken, ist in Hamburg schon lange ein Thema. Jetzt hat die CDU-Fraktion einen Antrag vorgelegt, der es künftig ermöglichen soll, das Trinken an öffentlichen Plätzen zu verbieten – faktisch also Menschen, die trinken, von solchen Plätzen zu verbannen.

Am Donnerstag diskutierte die Bürgerschaft den CDU-Antrag auf „Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein örtliches Alkoholverbot“. Mit den Stimmen von CDU und der alleinregierenden SPD wurde der Antrag an den Innenausschuß gereicht. Nun sollen Vertreter aller Parteien darüber beraten und gegebenenfalls Expertenmeinungen einholen. „Wir finden: Man kann sich ja damit beschäftigen“, sagt Claas Ricker, Sprecher der SPD-Fraktion. Er betont aber, dass das Ergebnis völlig offen sei. Der Antrag wurde gegen die Stimmen von GAL, FDP und Linke an den Ausschuß überwiesen. „Wir sind gegen so eine Regelung“, sagt Linken-Sprecher Martin Bialluch. „Der öffentliche Raum gehört allen. Der CDU geht es ganz klar um Verdrängung uns Ausgrenzung, nicht um Problemlösung.“

In dem Antrag heißt es: „An einigen Orten Hamburgs haben sich auf öffentlichen Straßen und Plätzen sogenannte Trinkertreffs etabliert (…) Betrunkene lungern herum und urinieren in aller Öffentlichkeit, bepöbeln Reisende und belästigen Passanten.Sie verbreiten ein Klima der Unsicherheit und tragen ganz erheblich zu einer Verwahrlosung des öffentlichen Raumes bei.“

„Das sind stark abwertende Formulierungen und pauschale Verurteilungen von Menschen, die trinken“, so Bialluch. Im Übrigen seien Urinieren in der öffentlichkeit und Belästigung längst verboten. Um das zu verhindern, brauche es keine neue gesetzliche Regelung. BEB

 

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