Lohnuntergrenze :
Mindestlohn steigt auf 10,45 Euro

In vier Schritten soll der Mindestlohn auf 10,45 Euro steigen. Foto: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Der gesetzliche Mindestlohn steigt bis 2022 in vier Schritten auf 10,45 Euro. Darauf hat sich die Mindestlohnkommission heute geeinigt. Sozialverbänden reicht das nicht.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Es sind kleine Schritte. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro. Und damit um 15 Cent gegenüber dem aktuellen Mindestlohn von 9,35 Euro. Bis zum 1. Juli 2022 soll die Lohnuntergrenze dann auf 10,45 Euro steigen. Darauf hat sich die zuständige Mindestlohnkommission, in der Vertreter*innen der Arbeitgeber*innen-, wie auch der Arbeitnehmer*innenseite sitzen, heute verständigt. Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015, ist es Aufgabe der Kommission, die Lohnuntergrenze regelmäßig anzupassen. Die Vorschläge der Kommission werden dann durch Rechtsverordnungen durchgesetzt. Sie orientiert sich bei ihren Verhandlungen, so schreibt es das Gesetz vor, an den Tarifabschlüssen der vergangenen zwei Jahre. Bei seiner Einführung im Jahr 2015 lag der Mindestlohn bei 8,50 Euro.

Ob und wenn ja, wie stark der Mindestlohn inmitten der Corona-Krise und der damit verbundenen Rezession steigen soll, wurde im Vorfeld der heutigen Entscheidung heftig diskutiert. Stefan Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warb im Vorfeld dafür, die aktuelle Rezession „bei der Anpassungsentscheidung besonders im Blick zu behalten“. Währenddessen forderte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro – zuletzt indem ein Berliner Gebäude, in dem mehrere Arbeitgeber*innenverbände sitzen, ziemlich unmissverständlich mit dem Schriftzug „Hallo Arbeitgeber. Zeit für 12 Euro Mindestlohn“ angestrahlt wurde.

Lange Diskussionen

Die unterschiedlichen Positionen von Arbeitnehmer*innen- und Arbeitgeber*innenseite haben offenbar auch in der Kommission für lange Diskussionen gesorgt. Eine eigentlich für Dienstagmittag geplante Pressekonferenz wurde spontan abgesagt, erst am späten Nachmittag wurde dann das Ergebnis verkündet. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) freute sich im Anschluss über die Einigung: „Das ist eine gute Nachricht für die rund zwei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dann Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben.“ Dennoch fordert auch Heil, eine deutlichere Steigerung im Anschluss an die nun beschlossene Erhöhung – und will sich dabei an den diskutierten 12 Euro orientieren. Dafür will er das Mindestlohngesetz weiterentwickeln.

„Schluss mit den kleinen Schritten.“– Verena Bentele, VDK-Präsidentin

Der Sozialverband VDK zeigt sich enttäuscht über die Einigung. „Schluss mit den kleinen Schritten“, sagte VDK-Präsidentin Verena Bentele: „Es ist nicht länger zu akzeptieren, dass ein Mensch hart schuftet und Sozialversicherungsbeiträge zahlt, um dann doch aufs Sozialamt gehen zu müssen.“

Rückenwind erhält die Forderung nach einer deutlichen Anhebung des Mindestlohns übrigens auch von der EU-Kommission. Die fordert europäische Mindestlöhne von jeweils 60 Prozent des mittleren Einkommens. Das wären in Deutschland mehr als 12 Euro. Der bisherige deutsche Mindestlohn sei hingegen zu niedrig, um vor einem Armutsrisiko zu schützen.

Autor:in
Lukas Gilbert
Lukas Gilbert
Seit 2019 bei Hinz&Kunzt. Zunächst als Volontär, seit September 2021 als Redakteur.

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