Wohnraumschutz :
Mindestens 2600 Wohnungen stehen leer

In der Grindelallee 80 stehen bis zu 26 Wohnungen leer, weil der Eigentümer das Haus gerne unbewohnt verkaufen will – und das Bezirksamt ihm nicht beikommt. Foto: Lena Maja Wöhler.

2600 leerstehende Wohnungen sind derzeit den Bezirksämtern bekannt – 860 mehr als vor einem halben Jahr. In der Mehrzahl der Fälle sei der Leerstand gerechtfertigt, erklärt der Senat auf Bürgerschaftsanfrage der CDU. Die beklagt „mangelhafte Durchsetzung“ des Wohnraumschutzgesetzes.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Bis zu 26 leerstehende Wohnungen in schönster Lage: Die Grindelallee 80 ist ein Beispiel dafür, dass beim Wohnraumschutz in Hamburg noch viel Luft nach oben besteht. Seit Jahren fordert das zuständige Bezirksamt Eimsbüttel den Hauseigentümer auf, seine Immobilie instandzusetzen. Doch der zieht mithilfe von Anwälten alle Register, um seinen Pflichten nicht nachzukommen. „Das Beispiel zeigt, dass der Rechtsstaat nicht gerüstet ist gegen Vermieter, die sich an keine Regeln halten“, kommentiert Mieterschützer Rolf Bosse vom Mieterverein zu Hamburg den Fall.

Glaubt man dem Senat, ist die Grindelallee eine Ausnahme. Zwar standen Ende Oktober nach Angaben der Bezirksämter 2599 Wohnungen in Hamburg länger als vier Monate leer. Doch handle es sich „größtenteils um gerechtfertigte Leerstände“, heißt es in der Antwort auf eine Bürgerschaftsanfrage der CDU. Diese seien „überwiegend durch Baumaßnahmen bedingt“ und stünden daher im Einklang mit dem Gesetz. Eine Einschätzung, über die sich streiten lässt: In seiner Dezember-Ausgabe dokumentiert Hinz&Kunzt beispielhaft eine Reihe von Leerständen, in denen Wohnungen seit sehr langer Zeit leerstehen – und ihre Eigentümer offenkundig das Wohnraumschutzgesetz missachten.

„Die Durchsetzung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes ist mangelhaft“– Jens Wolf, CDU-Bürgerschaftsabgeordneter

Vor sechs Monaten hatte die Zahl der behördlich bekannten Leerstände noch bei 1740 gelegen. Eine Erklärung für die seitdem deutlich gestiegene Zahl bietet der Senat nicht. Dafür teilte er auf Nachfrage mit, dass mindestens 940 Wohnungen in Hamburg seit zwei Jahren oder noch länger nicht genutzt werden. „Die Durchsetzung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes ist mangelhaft“, sagt dazu der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Jens Wolf. „Der Senat muss konsequenter vorgehen und vor allem auch selbst mehr Kontrollen durchführen.“

Leerstand gesucht!

Stehen bei Ihnen in der Nachbarschaft auch seit Längerem Wohnungen leer und Sie fragen sich warum? Schreiben Sie uns an redaktion@hinzundkunzt.de. Wir melden die Leerstände gegebenenfalls den Bezirksämtern, gegen Ihnen gemeinsam mit den Mietervereinen nach und berichten darüber.

Aus der Senatsantwort ergibt sich, dass die Ämter in aller Regel durch die Vermieter selbst über leerstehende Wohnungen informiert werden. In Altona, Eimsbüttel und Nord wird nicht mal erfasst, wie die Wohnraumschützer von Leerständen erfahren. In den anderen Bezirken, so der Senat, entdeckten die Ämter lediglich 51 Leerstände „durch Eigenwahrnehmung“, 115 weitere wurden ihnen „durch die Bevölkerung“ bekannt.

Laut Wohnraumschutzgesetz müssen Vermieter Leerstände von mehr als vier Monaten den Bezirksämtern melden – ansonsten drohen ihnen Bußgelder von bis 500.000 Euro. In den vergangenen sechs Monaten verhängten die Bezirksämter in fünf Fällen eine Strafe, „davon in zwei Fällen in Höhe von insgesamt 170.000 Euro gegen denselben Adressaten“. In den anderen Fällen betrug das Bußgeld laut Senat 3000, 500 und 400 Euro. In drei der fünf Fälle legten die Vermieter Einspruch ein, die Verfahren seien „noch nicht abgeschlossen“.

Autor:in
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas schreibt seit vielen Jahren für Hinz&Kunzt - seit 2022 als angestellter Redakteur.

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