Vorbild Frankfurt

Wie Hamburg gegen überhöhte Mieten vorgehen könnte

Illustration: Julia Pfaller
Illustration: Julia Pfaller
Illustration: Julia Pfaller

Wer in Hamburg überhöhte Mieten verlangt, muss bislang wenig befürchten. SPD und Grüne wollen das mithilfe einer neuen städtischen Anlaufstelle ändern – nach dem Vorbild der Stadt Frankfurt/Main.

Hinz&Kunzt Randnotizen

Freitags informieren wir per Mail über die Nachrichten der Woche:

387 Meldungen mutmaßlich überhöhter Mieten sind bei Hamburgs Bezirken eingegangen, nachdem die Linke Mitte November medienwirksam eine App („Mietwucher-Check“) auf den Weg gebracht hat (Stand 1. Februar). Auf Hinz&Kunzt-Nachfragen erklärten die Pressestellen der Bezirksämter, die Hinweise würden derzeit geprüft. Bislang sei noch in keinem Fall ein Verfahren gegen Vermietende eröffnet worden.

In der Vergangenheit ließen sich entsprechende Bemühungen der Ämter in Hamburg an zwei Händen abzählen: Sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts auf überhöhte Mieten haben die Bezirke in den vergangenen fünf Jahren abgeschlossen – alle ohne Erfolg. „Rückzahlungen wurden nicht geleistet“, erklärte der Senat im Dezember 2024 auf Bürgerschaftsanfrage.

Wie es besser laufen könnte, zeigt die Stadt Frankfurt: 330.000 Euro Rückzahlungen an Betroffene hat die Mainmetropole seit 2020 durchgesetzt (Stand: September 2024, neuere Zahlen liegen nicht vor). Mehr als 1000 Fälle seien in dieser Zeit geprüft worden, so das Frankfurter Amt für Wohnungswesen. 44-mal seien Bußgeldbescheide erlassen worden, die festgesetzten Strafgelder beliefen sich auf insgesamt 357.000 Euro.

Kurz vor der Bürgerschaftswahl haben auch die in Hamburg regierenden SPD und Grüne Mietabzocke als Wahlkampfthema entdeckt: Gemeinsam kündigten sie an, dem Frankfurter Vorbild folgen und „eine zentrale Anlaufstelle gegen überhöhte Mietpreise“ einrichten zu wollen. Ob und in welcher Form der künftige Hamburger Senat den Antrag umsetzt, über den die Bürgerschaft nach Redaktionsschluss abstimmte, ist ungewiss.

Laut Wirtschaftsstrafgesetz liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn Vermietende mindestens 20 Prozent mehr verlangen als die laut Mietenspiegel ortsübliche Vergleichsmiete. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Artikel aus der Ausgabe:

Kein Bargeld, kein Problem?

Die Gesellschaft wird bargeldloser – was bedeutet das für Arme und Obdachlose? Eine Spurensuche in Schweden. Außerdem: Wie Sie Hinz&Kunzt mit dem Handy bezahlen können, wo Sie in Hamburg Filmkunst aus Osteuropa sehen können und worunter die Psyche von Geflüchteten leidet.

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Autor:in
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas schreibt seit vielen Jahren für Hinz&Kunzt - seit 2022 als angestellter Redakteur.

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