Die Bundesregierung hat sich auf eine Verschärfung der Mietpreisbremse geeinigt. Nach wie vor müssen Vermieter bei Verstößen aber nicht mit Sanktionen rechnen, kritisiert der Hamburger Mieterverein.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag einen Schlussstrich unter die juristische Debatte über die sogenannte Mietpreisbremse gezogen. Das Verbot, eine Wohnung zu mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu vermieten, verstößt nicht gegen die Verfassung. Eine Berliner Vermieterin hatte die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit und den allgemeinen Gleichheitssatz in Gefahr gesehen, konnte den dritten Senat in Karlsruhe damit aber nicht überzeugen. Die Richter entschieden, es liege im öffentlichen Interesse, „der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken“ (Aktenzeichen 1 BvL 1/18, 1 BvR 1595/18, 1 BvL 4/18).
Die Bundesregierung zieht die Bremse weiter an
Erst am Sonntag hatte der Koalitionsausschuss von SPD und CDU in Berlin entschieden, die Mietpreisbremse zu verschärfen. Geprellte Mieter können demnach zu hohe Mieten bald bis zu 2,5 Jahre nach Vertragsschluss zurückfordern. Bislang wurden solche Mieten das erst ab dem Zeitpunkt der Beschwerde zurückerstattet. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird außerdem künftig auf Basis der vergangenen sechs (statt bisher vier) Jahre berechnet – und damit niedriger als bislang ausfallen. In der Folge würden auch die zulässigen Neuvermietungsmieten sinken, so das Kalkül der Bundesregierung.
„Das Risiko des Vermieters, erwischt zu werden, ist genauso klein wie vorher.“– Siegmund Chychla
Hamburgs Mietervereinschef Siegmund Chychla findet die Verschärfung zwar „erfreulich“, doch sie geht ihm nicht weit genug: „Nach wie vor wird die Mietpreisbremse nicht die gewünschte Wirkung entfalten“, sagt er gegenüber Hinz&Kunzt. Denn: „Das Risiko des Vermieters, erwischt zu werden, ist genauso klein wie vorher.“ Chychla erklärt das über den Vergleich mit einem Ladendiebstahl: „Bislang ist es so, dass Sie die Sachen nur zurückgeben müssen, wenn Sie erwischt werden.“ Und die Delinquenten könnten ihren Diebstahl jederzeit wiederholen, ohne bestraft zu werden.
Die Sanktionen, die Chychla sich bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse wünscht, könnten bald über einen Umweg eingeführt werden. Wie Hinz&Kunzt berichtete, plant Hamburgs Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt, das Wirtschaftsstrafgesetzbuch über eine Bundesratsinitiative zu verschärfen. Setzt sie sich damit durch, könnten exorbitante Mieten mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Bis dahin ist es allerdings noch ein sehr weiter Weg: Die SPD-Politikerin will ihr Vorhaben zunächst im „Bündnis für das Wohnen“ mit der Wohnungswirtschaft abstimmen.