Eine von der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen in Auftrag gegebene Studie zeigt: Die Mietpreisbremse in Hamburg wirkt nicht, wie erhofft. Statt für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, trägt sie sogar zu Mieterhöhungen bei.
Was Mieter*innenverbände seit Einführung der Mietpreisbremse vor fünf Jahren prognostizieren, bestätigt nun auch eine von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen selbst in Auftrag gegebene Studie: Der vermeintliche Mieter*innenschutz sorgt nicht für bezahlbare Wohnungen. „Bei den Preisdämpfungswirkungen lässt sich festhalten, dass [durch] die Einführung der Mietpreisbremse keine signifikante Dämpfung der Mietpreisentwicklung in Hamburg festzustellen war“, heißt es im Fazit der Studie, die das Institut Wohnen und Umwelt aus Darmstadt durchgeführt hat.
Im Gegenteil, prognostizieren die Autor*innen, dass sich Vermieter*innen bei bestehenden Mietverhältnissen zunehmend an den zulässigen Mietobergrenzen der Mietpreisbremse orientieren. Die Folge: „In den Bestandsmietverhältnissen sind derweil mehr Mieterhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete hin und damit ein Preisauftrieb zu erwarten.” Über die Studie hatte zuerst die taz berichtet.
Wie die Tageszeitung weiter berichtet, wurde sie schon Ende März im städtischen Transparenzportal veröffentlicht – allerdings ohne begleitende Pressemitteilung. Auch bei der gerade erst beschlossenen Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre wurde die Studie nicht erwähnt. Stattdessen lobte Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) die Bremse im Rahmen der Verlängerung Ende Juni noch: Sie sei „ein zusätzliches Instrument, um den Mietenanstieg in unserer Stadt zu dämpfen, damit wir langfristig zu einer Entspannung auf dem Wohnungsmarkt kommen.“
Ein Gesetz mit Nachbesserungsbedarf
Der äußerst überschaubare Effekt der Mietpreisbremse kommt derweil nicht überraschend. Gerade erst betonte etwa Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg, gegenüber Hinz&Kunzt, dass sich die bisherigen Instrumente für eine Begrenzung des Mietenanstiegs, wie Kappungs- oder Mietpreisbremse, „entweder als untauglich erwiesen oder die vom Gesetzgeber erwünschte Wirkung in großen Teilen verfehlt [haben].“ Die Evaluation der Darmstädter Forscher*innen bestätigt seine These.
Wie unwirksam die Mietpreisbremse ist, hat gerade auch das ARD-Magazin Panorama recherchiert: Das Gesetz greift nämlich nicht, wenn Vermieter*innen eine Wohnung „umfassend modernisieren.“ Diese Regelung machen sich laut Panorama viele Vermieter*innen zunutze, um Mieten über den Rahmen der Mietpreisbremse hinaus zu erhöhen. Die Folge: In vielen Städten heizt das Gesetz zum Mieter*innenschutz Mieten weiter an.
Eine weitere Erkenntnis der Darmstädter Studie ist, „dass ein Teil der Vermieter in andere Vermietungsformen, insbesondere in die befristete Vermietung von möblierten Wohnraum ausweicht.“ Auch in solchen Fällen greift die Mietpreisbremse nämlich nicht. Auch dieses, nun nochmals nachgewiesene Phänomen, ist lange bekannt. Und immerhin: Schon in der vergangenen Legislaturperiode hat die rot-grüne Koalition in Hamburg beschlossen, sich auf Bundesebene für eine Ausweitung der Mietpreisbremse auf möblierte Wohnungen einzusetzen.
Hamburger Mieterverein und Deutscher Mieterbund reichen solche Maßnahmen nicht. Sie fordern eine bundesweite Regelung, nach der „Bestandsmieten auf absehbare Zeit nur im Rahmen der Inflationsrate erhöht werden dürfen.“ Also eine Deckelung der Mieten. Flankiert werden solle das durch eine „wirksame Begrenzung der Neuvertragsmieten“ und durch mehr bezahlbare Wohnungen – etwa Sozialwohnungen mit unbefristeter Bindung.