Neue Verordnung :
Mietpreisbremse jetzt endlich auch wirksam

Mit einer neuen Mietpreisbremse und einer neuen Verordnung zur Kappungsgrenze will die Stadtentwicklungsbehörde Hamburgs Mieter künftig besser schützen. Foto: Jonas Füllner

Die Stadtentwicklungsbehörde hat eine neue Mietpreisbremse erlassen, um Preisexplosionen bei Neuvermietungen wirksam zu verhindern. Auch für Bestandsmieter gibt es eine gute Nachricht.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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Die Mietpreisbremse soll eigentlich verhindern, dass Vermieter bei Neuvermietungen die Kosten um mehr als zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Schon vor drei Jahren hatte der Senat sie erlassen. Darauf hatte ein Mieter aus Ottensen vertraut und war im Herbst 2015 mit Hilfe des Mietervereins zu Hamburg vor Gericht gezogen. Statt zulässiger 9,63 Euro pro Quadratmeter verlangte sein Vermieter nämlich 14,01 Euro pro Quadratmeter.

Diese Überhöhung wäre laut Mietpreisbremse nicht zulässig. Trotzdem verlor der Mieter vor dem Amts- und Landesgericht. Beide Gerichte urteilten, dass die Stadtentwicklungsbehörde zu der Verordnung eine Begründung hätte veröffentlichen müssen. Diese wurde allerdings erst nach dem Urteil des Amtsgerichts im September 2017 durch die Behörde im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht. Zu spät für den betroffenen Mieter. Denn ohne die Begründung erklärten die Gerichte die Mietpreisbremse aus formalen Gründen für unwirksam.

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Der Mieterverein zu Hamburg hatte bereits im Herbst die Rechtsunsicherheit für die Mieter bemängelt und eine Korrektur durch die Behörde eingefordert. Jetzt hat die Stadtentwicklungsbehörde geliefert: „Die Mieterinnen und Mieter, aber auch die Vermieter müssen sich auf die geltende Regelung verlassen können“, sagt Senatorin Dorothee Stapelfeldt. In ganz Hamburg sei der Wohnungsmarkt angespannt und man habe aus diesem Grund die neue Verordnung auch flächendeckend erlassen. Gültig ist die neue Verordnung in wenigen Tagen, wenn sie im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht wurde.

„Wir begrüßen, dass der Senat die richtigen Schlüsse gezogen hat“, kommentiert Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg die neue Verordnung. Jetzt herrsche endlich Rechtssicherheit für die Mieter. Denjenigen, die einen neuen Mietvertrag abschließen, rät Chychla jetzt eindringlich zum Online-Mietpreischeck.

Der Senat hat nicht gebremst, sondern einen Unfall verursacht– Siegmund Chychla

Schlecht sei die Situation allerdings für Mieter, die sich in der Vergangenheit gegen überhöhte Mieten wehren wollten. Aus deren Sicht müsse man wohl sagen: „Der Senat hat nicht gebremst, sondern einen Unfall verursacht.“ Um so wichtiger sei, dass die Mietpreisbremse jetzt einer Reparatur unterzogen wurde. Auch für Mieter, die nach der Veröffentlichung der Begründung im Herbst 2017 einen Rechtsstreit mit ihrem Vermieter eingegangenen sind, herrscht leider Rechtsunsicherheit. Chychla rät den Betroffenen zu einer außergerichtlichen Einigung.

Neben der neuen Verordnung zur Mietpreisbremse hat der Senat bereits vor einigen Tagen eine neue Verordnung für die Kappungsgrenze erlassen. Sie schützt sogenannte Bestandsmieter vor großen Preissprüngen. Durch die neue Verordnung darf die Miete in den kommenden fünf Jahren weiterhin nur alle drei Jahre um 15 Prozent steigen. Wenn der Mietpreis für die eigene Wohnung schließlich die Höhe des Mietenspiegels – dessen Durchschnittswert derzeit bei 8,44 Euro pro Quadratmeter liegt – erreicht, sind keinerlei weitere Mietanhebungen mehr möglich.

Autor:in
Jonas Füllner
Jonas Füllner
Seit 2013 bei Hinz&Kunzt - erst als Volontär und inzwischen als angestellter Redakteur.