Urteil :
Mietpreisbremse ist rechtskräftig

Wohnungssuchende sollten auf jeden Fall nach der Unterzeichnung des Mietvertrags prüfen lassen, ob die Höhe der Miete angemessen ist, rät der Mieterverein zu Hamburg. Foto: Actionpress / Frank Peters

Erfolg für Mieter in Hohenfelde: Sie dürfen nach einem Gerichtsurteil ihre Miete um 240 Euro reduzieren – Mietpreisbremse sei Dank.

Hinz&Kunzt Randnotizen

Freitags informieren wir per Mail über die Nachrichten der Woche:

Die Mietpreisbremse zeigt in Hamburg erstmals Wirkung. Das Amtsgericht Hamburg-St.-Georg hat entschieden, dass die Mietpreisbremse rechtswirksam ist. Geklagt hatten Mieter aus der Güntherstraße in Hohenfelde. Sie dürfen ihre monatliche Netto-Kaltmiete jetzt um immerhin 240 Euro reduzieren.

Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse soll verhindern, dass bei Neuvermietungen der Preis die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als zehn Prozent übersteigt. Bislang hatten sich Mieter und Vermieter in Streitfällen meist außergerichtlich einigen können, sagt Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg.

Anfang Juni sorgte allerdings eine Entscheidung des Amtsgerichts Altona für Verunsicherung unter Mietern. Es läge keine ausreichende Begründung für die Mietpreisbremse vor, urteilte das Gericht. Damit wäre die Mietpreisbremse hinfällig. Die Gerichtsentscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig, sagt Chychla. Der Mietervereinsvorsitzende vertritt als Anwalt den unterlegenen Mieter und zieht jetzt gegen das Urteil in Berufung.

Wohnungsmarkt in ganz Hamburg angespannt

„Wir begrüßen daher die Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-St.-Georg, die sich auch inhaltlich mit dem Gründen auseinandersetzt, die zur Einführung der Mietpreisbremse geführt haben“, sagt Siegmund Chychla. Das Gericht habe festgestellt, dass der Wohnungsmarkt in ganz Hamburg angespannt ist und die Mietpreisbremse deswegen für die gesamte Stadt gültig ist. Chychla ist zuversichtlich, dass die Entscheidung des Altonaer Gerichtes in nächster Instanz wieder zurückgenommen wird und auch in diesem Fall der Mieter eine Reduzierung seiner Miete durchsetzen kann.

Mieter sollten den kostenlosen Mietpreis-Check des Mietervereins nutzen, rät Chychla. Der Check ermöglicht allen Mietern, die in Hamburg einen Mietvertrag nach dem 01.07.2015 abgeschlossen haben, eine erste Orientierung hinsichtlich der Einordnung der vereinbarten Miete.

Autor:in
Jonas Füllner
Jonas Füllner
Seit 2013 bei Hinz&Kunzt - erst als Volontär und inzwischen als angestellter Redakteur.

Weitere Artikel zum Thema