Hartz-IV-Bezieher sollen ab Ende März etwas mehr Geld für Unterkunftskosten bewilligt bekommen. Das hat die Sozialbehörde bestätigt. Um die genaue Höhe der Anpassung an gestiegenen Mietpreise herrscht jedoch noch Unklarheit.
Die Höchstwerte für Unterkunftskosten von Hartz-IV-Empfängern sollen ab Ende März an die steigenden Mietpreise angepasst werden. Das hat Hamburgs Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) dem Mieterverein zu Hamburg zugesichert. Die Verbraucherschützer hatten zuvor mehrfach bei der Behörde protestiert, dass die Höchstwerte sich noch immer am Mietenspiegel 2007 orientieren.
Die Anpassung sei „längst überfällig“ gewesen, sagt Siegmund Chychla, zweiter Vorsitzender des Mietervereins: „Durch den Anstieg der Mieten in den vergangenen Jahren hat die Behörde seit geraumer Zeit Entscheidungen getroffen, die auf veralteten Daten beruhten.“ Leidtragende seien die Hartz-IV-Bezieher gewesen. Seit der letzten Anpassung 2007 ist die ortsübliche Miete in Hamburg laut Mietenspiegel um fast zehn Prozent gestiegen.
Um wie viel Prozent die Höchstwerte für die Unterkunftskosten steigen, ist derzeit aber noch unklar. Eine Anpassung an den aktuellen Mietenspiegel sei „das Mindeste“, so der Mieterverein, denn: Wenn Wohnungen neu auf den Markt kommen, seien die Mieten um ein Vielfaches teurer als die ortsüblichen Vergleichsmieten. „Die Höchstsätze sollten daran angepasst werden“, so Chychla.
Behördensprecherin Nicole Serocka konnte auf Nachfrage am Montag noch keine konkreten Zahlen nennen. „Die Anpassung orientiert sich aber in der Regel am aktuellen Mietenspiegel“, sagte sie. Genaues will die Behörde in den nächsten Tagen bekannt geben.
Derzeit liegt der Miethöchstsatz für einen 1-Personen-Haushalt bei 358 Euro netto kalt im Altbau (bis Baujahr 1918) und bei 382,59 Euro im Neubau (ab 1994) bei einer Wohnfläche von maximal 50 Quadratmetern.
Text: SIM