Weil es in Hamburg keinen wirksamen Mietendeckel gibt, steigen die Preise weiter: Um 1,6 Prozent sind neu vermietete Wohnungen im Vergleich zum Vorjahr teurer geworden. Das haben Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Ohmoor errechnet.
Während die Durchschnittsmiete einer neu vermieteten Wohnung in Hamburg 2019 noch bei 13,24 Euro pro Quadratmeter lag, beträgt sie nun 13,45 Euro – 1,6 Prozent mehr als im Vorjahr und satte 55,31 Prozent mehr als der Durchschnittswert des aktuellen Mietenspiegels (8,66 Euro). Das ist das Ergebnis einer Analyse von mehreren tausend Wohnungsinseraten durch Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Ohmoor. Seit Mitte der 1980er-Jahre untersucht ein Geografiekurs dieser Schule die Mietentwicklung in der Stadt. Die Analysen zeigten, „dass die Neuvertragsmieten trotz des Wohnungsneubaus, Mietpreisbremse und diverser Mieterschutzbestimmungen in der Zeit von 2000 bis 2020 fast doppelt so schnell gestiegen sind wie die Inflationsrate“, sagte Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg.
Vor allem in ehemals preiswerteren Stadtteilen fällt der Mietanstieg in der Langzeitbetrachtung deftig aus, so das Ergebnis der Schüler*innen: So stieg der durchschnittliche Quadratmeterpreis bei einer Neuvermietung auf St. Pauli in den vergangenen 20 Jahren von 7,84 auf 16,45 Euro, in St. Georg von 7,55 auf 14,70 Euro. Mieter*innen in diesen zentrumsnahen Quartieren gehörten „zu den größten Verlierern“, sagt deshalb Mietervereins-Chef Chychla. Weniger stark legte der Preis in den Quartieren der Wohlhabenden aus: In Blankenese stieg er von 10,83 auf 15,52 Euro, in Rotherbaum von 10,29 auf 16,90 Euro.
Derweil scheint in Berlin der Mietendeckel Wirkung zu zeigen: Ein Jahr nach Inkrafttreten meldet der Berliner Senat nur wenige Verstöße gegen das Mieterhöhungsverbot, Angaben von Immobilienportalen zufolge sind die Bestandsmieten sogar um zwei bis acht Prozent gesunken. Allerdings gibt es gleichzeitig Berichte über Mietsteigerungen in manchen Bezirken. Ob Berlin mit der Einführung des Mietendeckels Kompetenzen überschritten und so gegen das Grundgesetz verstoßen hat, wie FDP und CDU/CSU meinen, wird bald das Bundesverfassungsgericht entscheiden.