Die große Koalition hat sich in den Verhandlungen auf die Einführung einer Mietpreisbremse verständigt. Künftig darf der Preis bei Neuvermietungen nur zehn Prozent über dem Mietenspiegel liegen. Ungerecht: Bereits überhöhte Mieten müssen bei Neuvermietungen nicht gesenkt werden.
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD liegt vor: Mit Spannung hatten Mietervereine und Eigentümer das von der SPD angekündigte „Paket für bezahlbares Bauen und Wohnen“ erwartet. Mit einer Mietpreisbremse, der Einschränkung von Mietsteigerungen bei Bestandsmieten und der Abschaffung der bislang üblichen Maklercourtage sollte Mietern in den Ballungsgebieten geholfen werden.
Das „Paket für bezahlbares Bauen und Wohnen“ ist im nun vorliegenden Koalitionsvertrag allerdings gewaltig zusammengeschrumpft. Die Ausweitung der sogenannten Kappungsgrenze bei Bestandsmieten von drei auf vier Jahre entfällt. Auch die Summe, die der Bund für den Sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellt bleibt unverändert bei jährlich 518 Millionen Euro. Immerhin: Statt bislang elf Prozent, dürfen künftig nur noch höchstens zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden. Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg hält das allerdings für reine Kosmetik. Er bemängelt zudem, dass es sich bei der versprochenen Anhebung des Wohngeldes bloß um eine allgemeine Bekundung handele: „Woher das Geld dafür stammen soll, ist noch nicht geklärt.“
Die Mietpreisbremse sollte die große Neuerung werden: Bei Wiedervermietungen einer Wohnung darf der neue Mietpreis künftig in „nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten“ höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Erhoben wird die ortsübliche Vergleichsmiete durch den Mietenspiegel. In Hamburg liegt der Mietenspiegel bei 7,56 Euro pro Quadratmeter netto kalt. Die durchschnittliche Höchstmiete bei Neuvermietungen läge somit rechnerisch bei 8,32 Euro in Hamburg. „Die Mieten werden nicht in breiter Front sinken, aber es besteht die Hoffnung, dass die bisherige Preisentwicklung ausgebremst wird“, sagt Chychla. Aus seiner Sicht wäre die Mietbremse ein Weihnachtsgeschenk an die Mieter, wenn da das Wörtchen „wenn“ nicht wäre. Denn bereits bestehende überteuerte Wohnungsmieten sollen von der Neuregelung ausgenommen bleiben. Sie dürfen bei einer Neuvermietung genauso teuer weitervermietet werden. „Diejenigen, die bereits zugelangt haben, können somit ihre Pfründe sichern“, kritisiert Chychla. Stattdessen würden Vermieter, die bislang eher zurückhalten agierten, ausgebremst. Chychla befürchtet, dass bis zur Einführung der Mietbremse Vermieter nachziehen werden und sich dadurch dauerhaft überteuerten Mieten sichern.
In den vergangenen Wochen hatte vor allem die Wohnungswirtschaft Kritik an den ursprünglichen Plänen der großen Koalition geäußert. „Sollten die Regelungen umgesetzt werden, führt das zu einer Erhöhung der Mieten und zu einem deutlichen Rückgang beim Wohnungsbau“, sagte Heinrich Stüven, Vorsitzende des Grundeigentümer-Verbandes Hamburg, Mitte November gegenüber der „Welt“. Eine Androhung, die unbegründet erscheint. Denn Erstvermietungen von Neubauten sind von der Mietpreisbremse gänzlich ausgenommen. Hier muss sich der Eigentümer nicht an ortsübliche Vergleichsmieten halten und kann jetzt schon Mieten deutlich über dem Mietenspiegel verlangen.
Einen Erfolg gibt es aus Sicht vieler Wohnungssuchenden in Hamburg zu vermelden: Die Koalition führt das sogenannte Bestellerprinzip bei der Beschäftigung eines Maklers ein. Bislang zahlten Wohnungssuchende in Hamburg in der Regel eine Maklercourtage für die Anmietung einer Wohnung in der Höhe zweier Nettokaltmieten. „Endlich herrschen jetzt auch für Makler Marktgesetze“, so Chychla. Künftig können Makler nicht mehr länger den möglichen Höchstbetrag dem Wohnungssuchenden abverlangen. Stattdessen zahlt derjenige die Gebühren, der den Makler beauftragt.
Text: Jonas Füllner
Foto: Action Press /Miriam May