(aus Hinz&Kunzt 212/Oktober 2010)
Linke will Umwandlung von Büros in Wohnraum
Die Linkspartei fordert, leerstehende Büroflächen „noch mal auf ihre Eignung für die Umwandlung in Wohnraum oder für den Wohnungsneubau hin zu überprüfen“. In Hamburg stehen zurzeit 1,2 Millionen Quadratmeter Büroflächen leer, davon 45.000 Suadratmeter in städtischer Hand. Das geht aus einer Senatsanfrage der Linken hervor Die kritisiert, dass der Senat sich nur auf Vermietung oder Verkauf der Flächen konzentriere. Dabei sei zu befürchten, dass die Leerstandsquote, die 2008 noch bei 7 Prozent gelegen habe und heute bei 9,3 Prozent, bald die 10-Prozent-Grenze überschreite. Aufgrund des Wohnungsmangels drängt die Linke – wie auch die SPD, die Mietervereine und soziale Einrichtungen – außerdem auf den Neubau von Sozialwohnungen. Die Zahl der Neubauten ist nach Regierungswechsel 2001 von 7000 auf 3500 im Schnitt gesunken. MAL/BEB
Sorge um Obdachlose
Mitarbeiter der Wohnungslosenhilfe fürchten, dass sich die Zustände in den Notunterkünften weiter verschlechtern. Seit Ende des vergangenen Winternotprogramms sind die Häuser bis zu 100 Prozent überbelegt. Dadurch sinkt der Standard in den Unterkünften stetig. Obdachlose, die sich das nicht zumuten wollen, laufen im Winter Gefahr, draußen zu erfrieren. BIM
„Leerstand zu Wohnraum“
Unter diesem Motto rufen Hamburger Initiativen und Beratungsstellen mit dem Bündnis „Recht auf Stadt“ zum Protest gegen steigende Mieten und verwaiste Bürotürme auf. Start der Demo: Sonnabend, 23.10. um 13 Uhr auf dem Uni-Campus Von-Melle-Park 6. UJO
Hungerstreik im Flüchtlingsheim
Asylbewerber haben in der Unterkunft in Nostorf/Horst (Mecklenburg-Vorpommern) gegen ihre Lebensbedingungen protestiert. Ein Afghane ist sogar in einen siebentägigen Hungerstreik getreten. Andere schlossen sich ihm tageweise an. Die Gründe: Die Asylbewerber, von denen 110 aus Hamburg nach Horst geschickt wurden, leben weit entfernt vom nächsten größeren Ort, der Zugang zu Rechtsanwälten ist stark eingeschränkt, die medizinische Versorgung ist unzureichend und die Flüchtlinge bemängeln, dass sie nicht selbst kochen können, so die Flüchtlingsräte Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg. Außerdem bringt Hamburg hier entgegen der Koalitionsvereinbarungen auch Familien mit Kindern unter. Ein Verstoß gegen die Genfer Konvention: Die schulpflichtigen Kinder können so keine Schule besuchen Die Behörden wiesen die Vorwürfe zurück. Die Flüchtlingsräte fordern die Schließung der Gemeinschaftsunterkunft, die sich ebenfalls auf dem Gelände befindet, sowie die Verlegung dieser Erstaufnahme in eine größere Stad. Für den Fall, dass sich nichts an ihrer Situation ändert, schließen einige Flüchtlinge einen weiteren Hungerstreik nicht aus. MAL/BEB/BIM
Bessere Hilfe für Papierlose
Menschen ohne Ausweispapiere sollen künftig leichter medizinische Hilfe bekommen. Auf GAL-Initiative soll eine Prüfungsstelle eingerichtet werden, die die Finanzierung der Arztkosten regeln soll. Die Bürgerschaft gab 500.000 Euro für einen Notfallfonds frei. Die Hilfesuchenden sollen anonym bleiben. Laut einer Diakonie-Studie leben zwischen 6000 und 22.000 sogenannte Illegale in Hamburg. UJO
Mehr Geld für Kranke, erleichterter Umzug
Das Bundessozialgericht hat die Rechte von ALG-II-Empfängern gestärkt. Ein an Aids erkrankter Arbeitsloser hatte Unterstützung für zusätzlichen Hygienebedarf beantragt – mit Recht, entschied das BSG. Beim Kläger sei das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde verletzt worden. In einem anderen Urteil erleichterte das BSG Hilfeempfängern mit befristetem Job den Umzug. Unterschreiben diese während der Beschäftigungszeit einen Mietvertrag für eine teurere Wohnung, müsse das Jobcenter ihnen bei erneuter Arbeitslosigkeit die Unterkunftskosten erstatten. UJO
„Der Sozialstaat gehört allen“
Mit diesem Slogan und einer Plakatkampagne macht die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe auf zunehmende Armut und Ausgrenzung aufmerksam. Die Deutsche Bahn AG wollte die Plakate nicht in ihren Bahn-höfen hängen sehen. Mehr Infos unter www.der-sozialstaat-gehoert-allen.de UJO
Volksinitiative gegen Kita-Gebühren
Der Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung Hamburg (LEA) hat Ende September eine Volksinitiative gestartet. Ziel ist ein Volksentscheid, mit dem jedes Kind ab zwei Jahren einen kostenlosen Kita-Platz für sechs Stunden am Tag erhalten soll. Außerdem soll der Beitrag der Eltern zu darüber hinausgehenden Betreuungszeiten den Gebühren vor der Erhöhung entsprechen. Gespräche mit Sozialsenator Wersich erklärte der LEA für gescheitert. Man sei aber weiter verhandlungsbereit. Wersich nannte die Forderungen „maßlos“. Bürgermeister Ahlhaus (CDU) warf LEA vor, dieses Instrument der direkten Demokratie zu missbrauchen. UJO/BEB
Mindestlohn nur auf dem Papier
Manche Arbeitgeber versuchen laut Verdi offenbar, den Mindestlohn in der Pflegebranche zu umgehen. So würden Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Schichtzulagen auf den Stundenlohn umgelegt oder Fahrzeiten nicht als Arbeitszeit anerkannt. Seit August müssen Beschäftigte in der Pflege mindestens 8,50 Euro pro Stunde verdienen. UJO
Senat schwingt die Sparkeule
Das Altonaer Museum wird geschlossen, die Bücherhallen bekommen weniger Geld. Arbeitslose werden seltener gefördert, benachteiligte Quartiere weniger entwickelt. Das sind nur vier Beispiele aus dem Programm des CDU-GAL-Senats, mit dem dieser bis zu 510 Millionen Euro jährlich weniger ausgeben will. Allein 100 Millionen Euro sollen durch Kürzung oder Streichung des Weihnachtsgeldes für Beamte eingespart werden, weitere 100 Millionen durch die „Verschlankung von Verwaltungsstrukturen“. 50 Millionen Euro mehr sollen städtische Unternehmen „durch Konzerneffekte“ erzielen. Der Bund der Steuerzahler hatte angeregt, die Zahl der Bürgerschaftsabgeordneten zu reduzieren. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl leiste sich Hamburg ungewöhnlich viele Parlamentarier. Dieser Vorschlag blieb unerhört. UJO
Neue Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will die Mietzahlungen für Hartz-IV-Empfänger neu regeln. Demnach sollen die Kommunen ab 2011 selbst festlegen, „was als angemessene Wohnkosten anzusehen ist und welche Wohnfläche als angemessen erachtet wird“, so das Bundesarbeitsministerium in einer Antwort auf eine Bundestagsanfrage der Linken. Ob und inwieweit die Neuregelung zu Verschlechterungen für die Betroffenen führen wird, war bis Redaktionsschluss unklar. Laut Arbeitsministerium ist nicht geplant, statt wie bisher 45 bereits 25 Quadratmeter grundsätzlich als „angemessene Wohnfläche“ für alleinstehende Hilfeeempfänger festzulegen. Das Arbeitsministerium versicherte, eine Absenkung der Wohnstandards sei „nicht beabsichtigt“. UJO