Ein Obdachloser hatte in einem Aschenbecher am Hauptbahnhof nach Zigarettenresten gesucht – das brachte einen Rentner so in Rage, dass er nach dem Behälter griff und ihn dem Mann entgegenschleuderte. Nun wurde er verurteilt.
Ihm seien „die Sicherungen durchgebrannt“, erklärte Peter Henry W. bei seiner Aussage vor dem Amtsgericht St. Georg, wo der Vorfall vom 13. Februar 2018 am Montagmorgen verhandelt wurde. Der Angeklagte erklärte, der „dunkelhäutige Mensch“ sei ihm aufgefallen, weil er auf dem Bahnsteig herumgetaumelt sei und unverständliche Geräusche von sich gegeben habe. Als der Obdachlose den Aschenbecher im Raucherbereich aus seiner Halterung nahm und durchwühlte, habe es ihm gereicht.
Was daraufhin geschah, konnte die Richterin nur ungefähr rekonstruieren. Die Aussagen von Zeugen, Polizeibericht und die Einlassungen des Angeklagten ergaben kein stimmiges Bild. Kameraaufnahmen gab es nicht. Und der Geschädigten selbst konnte nicht gefragt werden, weil er als Obdachloser keine Adresse hatte, unter der das Gericht ihn hätte erreichen können.
Rentner griff an, weil er sich gestört fühlte
Deutlich wurde jedoch: Der 65-jährige Angeklagte wendete Gewalt an, weil er sich von dem Obdachlosen gestört fühlte. Er griff nach dem Aschebehälter und stieß das Metallteil in Richtung Gesicht und Oberkörper des Opfers. Dabei ergossen sich Kippen und Asche auf den Obdachlosen, der kurz darauf zu Boden ging und sich klagend den Kopf hielt. Anschließend versuchte er offenbar, auf dem belebten Bahnsteig Menschen zu finden, die ihn als Zeugen unterstützen würden.
Der Angeklagte selbst schilderte den Tathergang ganz anders: Er selbst sei der Angegriffene, erklärte der Rentner zu Beginn der Verhandlung. Der Obdachlose habe versucht, ihm den Aschebehälter an den Kopf zu werfen. Kurz darauf konkretisierte W. seine Darstellung und sprach von einem Gerangel, bei dem er versucht habe, dem Obdachlosen den Behälter zu entreißen. Dabei sei Asche geflogen. Wohin, habe er in dem Moment nicht mitbekommen. Er habe den Obdachlosen erst wieder angesehen, nachdem er den Aschebehälter wieder in die Halterung gesetzt hatte. Ob der Mann verletzt war, habe er nicht überprüft.
Wichtiges Detail bleibt ungeklärt
Unklar blieb vor Gericht, ob der Obdachlose von dem Metallbehälter getroffen wurde. Ein 38-jähriger Mitarbeiter des HVV, der den Vorgang beobachtet hatte und als Zeuge aussagte, war sich dessen sicher: „Das war schon mit Körperkontakt.“ Er habe gesehen, wie der Angeklagte dem Obdachlosen mit dem Ascheimer gegen die linke Seite seines Oberkörpers geschlagen habe. Jedoch hieß es im Bericht der Polizei, der Obdachlose habe sich die rechte Kopfhälfte gehalten. Der zweite vor Gericht geladene Zeuge, ein 25-jähriger Mitarbeiter der Deutschen Bahn, hatte nicht genau gesehen, ob der Obdachlose nur den Inhalt des Aschenbechers oder auch das Metallteil selbst abbekommen hatte. Beide Zeugen aber gaben an, dass es wohl kein direkter Schlag gewesen sei, der den Mann zu Boden gestreckt habe.
Für die Bewertung des Falles war dieses Detail wichtig: W. war angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung, die Staatsanwältin sprach von „körperlicher Misshandlung“. Nach Ansicht des Verteidigers musste dafür jedoch eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens gegeben sein – und das sei im Fall des „mutmaßlich Geschädigten“ nicht nachgewiesen. Der Angeklagte selbst gab an, den Obdachlosen nicht verletzt zu haben. „Ich habe den mit dem Aschenbecher gar nicht berührt“, erklärte er. „Der hat die ganze Zeit simuliert.“ Erst nach dem Versuch, Umstehende anzusprechen, habe sich der Obdachlose auf dem Raucherplatz „gemütlich hingelegt, nach links und rechts gewälzt und nach Wasser gerufen.“
Angeklagter zeigt keine Reue
Mitgefühl mit dem Mann ließ der Angeklagte auch im Nachhinein nicht erkennen. Zwar gab der Verteidiger an, sein Mandant bereue die Tat, doch die Aussagen des Rentners gaben darauf keinen Hinweis. Er betonte lediglich, wie verschreckt andere Fahrgäste auf den Obdachlosen reagiert hätten und wie sie ihm ausgewichen seien.
„Das habe ich sehr negativ wahrgenommen, dass wirklich niemand eingegriffen hat“, erklärte der ältere der beiden Zeugen vor Gericht. Er selbst wurde aktiv, indem er Hilfe bei Polizeibeamten und Sicherheitskräften suchte. Der zweite Zeuge rief direkt von seinem Handy aus bei der DB Sicherheit an – als Bahnmitarbeiter hatte er eine Kontaktnummer. Auch beobachtete er, wie sich eine Frau am Bahnsteig um den Obdachlosen kümmerte und ihm Wasser anbot, damit er sich die Asche aus dem Gesicht waschen konnte.
Verletzungsspuren hatte die Polizei in ihrem Bericht nicht vermerkt, wie die Richterin erklärte. Ob der Obdachlose von dem Metallteil getroffen und Schmerzen erlitten habe, müsse letztendlich offen bleiben. Jedoch habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen, den Obdachlosen erheblich zu verletzen. „Sie haben sich nicht verteidigt, sie haben sich genervt gefühlt“, stellte sie klar. Einen Menschen deshalb körperlich anzugreifen, sei ein Verhalten „auf niedrigster Stufe“.
„Zum Glück gab es Menschen, die nicht weggeschaut haben
.“– Stephan Karrenbauer, Hinz&Kunzt-Sprecher
Verurteilt wurde Peter Henry W. zu einer Geldstrafe von insgesamt 1200 Euro wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Bei der Festlegung des Strafmaßes habe sie die finanzielle Situation des Angeklagten berücksichtigt, erklärte die Richterin. Der 65-Jährige hatte angegeben, mit einer Rente von 420 Euro auskommen zu müssen.
„Ein Mensch, der aus Aschenbecher seine Zigaretten rausholen muss, ist ein armer und psychisch kranker Mensch, der unsere Solidarität unsere Unterstützung braucht“, erklärt Hinz&Kunzt-Sprecher Stephan Karrenbauer. Auch wenn nicht alle Details der Tat restlos geklärt werden konnten, sei es gut, dass die Richterin ein Urteil gesprochen habe. „So etwas darf nicht toleriert werden und ist auch keine Bagatelle“, sagt Stephan Karrenbauer. „Zum Glück gab es Menschen, die nicht weggeschaut haben.“