Auch auf einem Pfändungsschutzkonto ist das Geld von Menschen mit Schulden nicht immer sicher vor Gläubigern.
(aus Hinz&Kunzt 233/Juli 2012)
Als Ralf B. sich am 19. März – einem Montag – seine Kontoauszüge ausdrucken lässt, erlebt er eine böse Überraschung: Seine Bank hat ohne sein Wissen Geld ans Finanzamt überwiesen, 22,83 Euro alte Schulden. Hätte der 46-jährige Hinz&Kunzt-Verkäufer nicht ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto), wäre das nicht weiter verwunderlich. Menschen mit Schulden hatten in der Vergangenheit oft das Problem, dass Gläubiger ihnen Geld wegpfändeten, das sie zum Überleben brauchten. Genau das aber soll das P-Konto verhindern, so hat es zumindest die Bundesregierung versprochen. Bröcker hatte sein Konto deshalb bereits vergangenen Sommer umwandeln lassen und sagt nun: „Ich dachte, ich bin vor so etwas geschützt!“
Der Hinz&Kunzt-Verkäufer fragt bei seiner Bank nach: Wie kann es sein, dass das Geldinstitut Schulden von seinem Konto begleicht, wo die Pfändungsfreigrenze doch bei 1028,89 Euro liegt, er zum Zeitpunkt der Überweisung aber gerade mal 44,71 Euro Guthaben vorzuweisen hat? „Wenn Geld länger als zwei Monate nicht verbucht wird, wird es dem Gläubiger zugeführt“, erklärt ein Bankberater den Vorgang. Mit anderen Worten: Weil Bröcker im Januar 22,83 Euro Guthaben auf seinem Konto hatte, überweist die Bank im März genau diese Summe ans Finanzamt. Ralf B. ist fassungslos.
Nachfrage beim Finanzministerium: Schützt das P-Konto nicht vor Pfändungen? Antwort: Schon – aber. „Vereinfacht ausgedrückt kann man sagen, dass ,übertragenes‘ Guthaben nur im Folgemonat auf dem Konto ,stehen bleibt‘ und in dem weiteren (dritten) Monat an die Gläubiger ausgekehrt werden kann.“ Experten raufen sich die Haare: „Wir müssen den Leuten sagen: Gebt das Geld möglichst zeitnah aus!“, sagt Schuldnerberater Mark Schmidt-Medvedev. Auch Ralf B. versteht diese Regel nicht: „Das Jobcenter sagt, ich soll Geld ansparen, damit ich was habe, wenn der Kühlschrank kaputtgeht. Wie soll ich das unter diesen Bedingungen machen?“
Weitere Infos lesen Sie auf der Homepage des Bundesjustizministeriums, zu erreichen unter http://bit.ly/M8N8CE.
Übrigens: Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass ein P-Konto nicht mehr kosten darf als ein vergleichbares „normales“ Konto.