Wohnraumschutz :
Leerstand ohne Ende?

An der Grindelallee 80 steht ein schmuckes Wohnhaus seit Jahren leer. Foto: LG

Die Stadt scheint nicht in der Lage, den jahrelangen Leerstand von Wohnungen in der Grindelallee 80 zu beenden. Vom Amt verhängte Zwangsgelder hat der Eigentümer bislang nicht bezahlt. Auch ein Gerichtsbeschluss bleibt ohne Wirkung. Derweil verfällt die Immobilie.

Hinz&Kunzt Randnotizen

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45.000 Euro – diese Summe sogenannter Zwangsgelder hat die Stadt bislang gegen den Eigentümer eines schönen Altbaus in der Grindelallee 80 verhängt, zuletzt 20.000 Euro im November. Bezahlt hat Sven B. Stand heute nicht. Das hat das Bezirksamt Eimsbüttel auf Anfrage der Linksfraktion mitgeteilt. Ziel der Strafgelder: Der Eigentümer soll sich endlich um sein Haus kümmern. Die bis zu 26 Wohnungen in dem stattlichen Altbau stehen seit bald drei Jahren leer, weil der Brandschutz mangelhaft ist. Die letzten Mieter:innen leben seitdem in Ersatzwohnungen, die die Stadt ihnen beschafft hat.

„Sven B. tanzt dem Bezirksamt auf der Nase rum“, sagt Mikey Kleinert, Sprecher der Linksfraktion in der Bezirksversammlung Eimsbüttel. „Schon vor Jahren hätte man feststellen müssen, dass nur noch die treuhänderische Verwaltung hilft.“ Die Einsetzung eines Treuhänders, der anstelle untätiger Immobilienbesitzer:innen handelt, gilt als schärfstes Schwert des Wohnraumschutzes – wurde hamburgweit allerdings erst einmal praktiziert. Auf Hinz&Kunzt-Nachfrage erklärte das Bezirksamt dazu, das Treuhandverfahren sei als „ultima ratio“ zu verstehen, wenn alle anderen Schritte des Verwaltungshandelns ausgeschöpft seien. „Das ist im vorliegenden Fall aber noch nicht gegeben.“

Seit Jahren lässt der Eigentümer das Haus in der Grindelallee 80 verfallen. Foto: LG

Beim Mieterverein zu Hamburg stößt diese Einschätzung auf Unverständnis: „Leider nutzt das Bezirksamt Eimsbüttel hier nicht sämtliche Mittel aus, um dem Wohnungsmarkt dringend benötigten Wohnraum zuzuführen“, erklärte Mieterschützer Paul-Hendrik Mann gegenüber Hinz&Kunzt. Die Einsetzung eines Treuhänders in der Grindelallee sei „rechtlich zulässig und erforderlich“. Laut Wohnraumschutzgesetz kann der Bezirk bei anhaltendem Leerstand einen Treuhänder einsetzen – verpflichtet ist er dazu jedoch nicht.

Seit Jahren streiten Bezirksamt und Sven B. über die Frage, ob und in welcher Form sich der Eigentümer um seine Immobilie kümmern muss. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht aus. Ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts von Anfang 2020, laut dem B. sein Haus bis auf Weiteres auf Vordermann bringen muss, blieb ohne Wirkung. Derweil weisen Anwohner:innen laut Linksfraktion auf offenstehende Fenster in der Grindelallee 80 hin: „Der Eigentümer möchte damit vermutlich Feuchtigkeit in die Wohnungen bekommen und damit ihre Wiederherstellung verhindern.“ Das Bezirksamt erklärte dazu: „Die offenen Fenster sind erst durch die Anfrage bekannt geworden.“

Autor:in
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas
Ulrich Jonas schreibt seit vielen Jahren für Hinz&Kunzt - seit 2022 als angestellter Redakteur.

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