Erhöhte Mindestlöhne in einzelnen Bundesländer sind ein Auslaufmodell. Nicht nur Hamburg, sondern auch Schleswig-Holstein will seine spezielle Landesregelung lockern und bei Ausschreibungen keinen erhöhten Landesmindestlohn verlangen.
Erst vor wenigen Monaten verkündete Schleswig-Holsteins scheidender Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) stolz eine Anhebung des Landesmindestlohns auf 9,99 Euro. Unternehmen, die sich auf öffentliche Aufträge des Landes bewerben, müssen ihren Angestellten somit deutlich mehr als den gesetzlich festgelegten Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde zahlen.
Scharfe Kritik an dem „unsinnige Bürokratiemonster“ formulierte damals umgehend die FDP. „Der Landesmindestlohn Schleswig-Holsteins ist der höchste gesetzliche Mindestlohn bundesweit und wurde seinerzeit ja mit dem Hinweis auf den nicht vorhandenen gesetzlichen Mindestlohn auf Bundesebene eingeführt“, sagte Christopher Vogt, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP. „Dieses Argument ist längst entfallen.“
Nachdem die Liberalen bei der Landtagswahl im Mai deutliche Gewinne verzeichnen konnten, steht jetzt fest: Der bundesweit höchste Landesmindestlohn gehört wohl der Geschichte an. Im Koalitionsvertrag verständigte sich die sogenannte Jamaika-Koalition aus CDU, Liberalen und Grünen darauf, die befristete Sonderregelung des Landes nach 2019 nicht mehr fortzuführen. Offiziell unterzeichnen will man den Koalitionsvertrag allerdings erst am 27. Juni.
Damit folgt Schleswig-Holstein dem Hamburger Beispiel: Dort galt ebenfalls ein leicht erhöhter Mindestlohn von 8,67 Euro seit dem 1. Oktober 2015. Mit der allgemeinen Anhebung des Mindestlohns auf 8,84 pro Stunde zum Jahresbeginn 2017 schaffte Hamburg seine spezielle Regelung wieder ab.
In Schleswig-Holstein ist allerdings davon auszugehen, dass Firmen tatsächlich weniger ihren Arbeitnehmern zahlen müssen. Eine weitere Anpassung des Mindestlohns ist bundesweit zwar für das Jahr 2019 vorgesehen. „Die unverantwortliche Forderung, den Mindestlohn möglichst bald auf zehn Euro anzuheben, ist pure Illusion und jenseits der rechtlich verbindlichen Regeln“, verkündete Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands BDA, gegenüber der dpa Ende Juni.