Pfändungsschutzkonto :
Kunden können Geld zurückfordern

Zwei von drei Banken zahlen Geld zurück, wenn sie für ein P-Konto überhöhte Gebühren verlangt haben, melden Verbraucherschützer. In Hamburg vertretene Banken sagen: P-Kontos kosten bei uns nicht mehr als normale Konten.

Bankkunden können Geld zurückfordern, wenn ihr Kreditinstitut unzulässige Gebühren für ein Pfändungsschutzkonto erhoben hat. Foto: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt/pixelio

Wer seiner Bank überhöhte Gebühren für die Führung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) bezahlen musste, hat gute Chancen, sein Geld zurückzubekommen. Das ist das Ergebnis einer Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unter Kreditinstituten. 31 von 46 Banken und Sparkassen erklärten, sie würden Betroffenen die unrechtmäßig verlangten Gebühren zurückzahlen.

Acht Kreditinstitute teilten mit, sie hätten das Geld bereits erstattet. 23 Geldinstitute gaben an, die Gebühren noch erstatten zu wollen oder die Rückzahlung zumindest zu prüfen – teilweise allerdings erst dann, wenn Betroffene einen entsprechenden Antrag stellen. Zehn Institute lehnten eine Erklärung ab, fünf Banken äußerten sich gar nicht zur Aufforderung des vzbv.

Das P-Konto soll Menschen mit Schulden vor Kontopfändungen schützen – Menschen also, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Kreditinstitute verlangten in Einzelfällen dennoch bis zu 27 Euro monatlich für die Führung eines solchen Kontos. Deshalb mahnte der vzbv wiederholt Sparkassen und Banken in ganz Deutschland ab oder klagte gegen sie. Mitte November entschied der Bundesgerichtshof daraufhin in einem Grundsatzurteil: Banken dürfen von ihren Kunden keine zusätzlichen Gebühren für die Führung eines P-Kontos verlangen. Einzelne Geldinstitute ignorieren den höchstrichterlichen Urteilsspruch offenbar jedoch weiterhin, wie eine Übersicht des vzbv zeigt.

In Hamburg werden P-Konto-Inhaber angeblich nicht diskriminiert. Das versicherten zumindest sieben Banken auf Nachfragen von Hinz&Kunzt. Bei der Hamburger Sparkasse, der Postbank, der Deutschen Bank, der Commerzbank, der HypoVereinsbank, der Sparda-Bank Hamburg und der Hamburger Volksbank hieß es unisono: Höhere Gebühren oder andere Formen der Benachteiligung gibt es bei uns nicht. Wie viele Menschen bei ihnen ein P-Konto führen, wollten die Geldinstitute allerdings nicht mitteilen.

Text: Ulrich Jonas
Foto: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt/pixelio.de

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